Zivile und militärische Behörden sollen enger zusammenarbeiten, um Gewaltverbrechen mit Armeewaffen zu verhindern. Im Rahmen von laufenden Strafverfahren sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Armee künftig melden müssen, wenn von Armeeangehörigen eine ernsthafte Gefahr ausgehen könnte.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dem Parlament eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorzuschlagen. Die Räte hatten den Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, Vorschläge zur Verhinderung des Armeewaffen-Missbrauchs vorzulegen.
Die Armee prüft schon heute, ob bei Stellungspflichtigen oder Armeeangehörigen Hinderungsgründe für das Überlassen einer persönlichen Waffe bestehen. Eine aktive Meldung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte würde aber die Entscheidgrundlage der Armee verbessern, schreibt der Bundesrat in einem Bericht.
In Zukunft soll die Armee demnach über neu eröffnete Strafverfahren gegen Armeeangehörige informiert werden. Dies würde ihr die Möglichkeit geben zu reagieren: Sie könnte eine Waffe einzuziehen oder einziehen zu lassen, wenn der Betroffene damit sich selber oder andere gefährden könnte. Die zivile Polizei tut dies auf Anordnung von Staatsanwaltschaften oder Gerichten schon heute.
Weiter schlägt der Bundesrat vor, zivile und militärische Behörden über die Waffeninformationsplattform ARMADA aktiv über verweigerte und entzogene Bewilligungen zu informieren, statt ihnen nur einen Online-Zugriff zu gewähren. Dadurch könnten Behörden rasch Massnahmen ergreifen, beispielsweise eine Waffe beschlagnahmen, heisst es im Postulatsbericht.
Plattform der Kantone
Um die Information über den Verbleib von Waffen zu verbessern, wollen die Kantone in den nächsten Jahren ihre Waffenregister auf einer gemeinsamen Plattform verlinken. Wie genau dieser Zusammenschluss aussieht, ist jedoch noch unklar.
Ein weitergehendes Waffenverbot für Straftäter lehnt der Bundesrat in seinem Postulatsbericht ab. Die gesetzlichen Grundlagen reichten aus, um bei einer Gefährdung eine Bewilligung zu verweigern oder Waffen zu entziehen.