Bundesrat schlägt referendumsfähige Vorlage zum Gotthardtunnel vor

Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass am Gotthard mit einer zweiten Röhre nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung steht. Dazu könnte es ein Referendum geben. Zur Diskussion stellen will die Regierung auch eine Tunnelgebühr, die sie aber ablehnt.

Doris Leuthard will die Zweifel ausräumen, dass nach der Sanierung der alten Gotthard-Röhre das Verkehrsvolumen gesteigert wird (Bild: sda)

Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass am Gotthard mit einer zweiten Röhre nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung steht. Dazu könnte es ein Referendum geben. Zur Diskussion stellen will die Regierung auch eine Tunnelgebühr, die sie aber ablehnt.

Bereits im Juni 2012 hatte der Bundesrat entschieden, für die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels eine zweite Röhre zu bauen. Das ist zwar teurer, als wenn der Tunnel zur Sanierung geschlossen würde, doch die Route bleibt damit durchgehend befahrbar. Für das Projekt seien keine gesetzlichen Anpassungen nötig, bekräftigte Verkehrsminister Doris Leuthard am Mittwoch.

Dennoch gibt die Regierung nun eine Vorlage bis zum 21. April 2013 in die Vernehmlassung, wie die Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Im Gesetz soll verankert werden, dass die Gotthard-Route auf zwei Fahrspuren – eine pro Richtung – beschränkt ist.

Mit dem neuen Gesetzesartikel wolle der Bundesrat die Zweifel ausräumen, dass nach der Sanierung der alten Röhre die Kapazität gesteigert werde, sagte Leuthard. Dies würde dem Verlagerungsartikel in der Verfassung widersprechen. Nur wenn dieser geändert würde, lasse sich die Kapazität erhöhen.

Abstimmung möglich

Ermöglicht wird mit der Vorlage aber auch ein Referendum und damit eine Volksabstimmung. Staatspolitisch sei es richtig, wenn eine solch wichtige Frage dem Volk vorgelegt werden könne, sagte Leuthard.

Ebenfalls ins Gesetz schreiben will der Bundesrat das Dosiersystem für Lastwagen, welches dafür sorgt, dass zwei Lastwagen stets mit 150 Meter Abstand durch den Tunnel fahren. Auch das wirke sich auf die Kapazität aus, sagte Leuthard. Eingeführt wurde das sogenannte Tropfenzählersystem aus Sicherheitsgründen als Reaktion auf den Unfall von 2001, als ein Lastwagen ausgebrannt war.

Bundesrat gegen Tunnelgebühr

Im Bundesrat diskutiert wurde am Mittwoch auch die Möglichkeit, im Zuge der Eröffnung einer zweiten Röhre eine Gebühr für die Tunneldurchfahrt zu erheben. Dies wäre aus Sicht der Bundesrates zwar rechtlich möglich und würde auch mehr Mittel für die Sanierung in die Kasse spülen.

Dennoch spricht sich die Regierung dagegen aus. Weil aber auch das eine wichtige Frage sei, stelle sie der Bundesrat trotzdem in der Vernehmlassung zur Diskussion, sagte Leuthard.

Zu viele Nachteile

Als Argument gegen die Gebühr führt der Bundesrat unter anderem unerwünschte Verlagerungseffekte an. Wird für die Durchfahrt des Gotthard-Tunnels eine Gebühr fällig, könnten die Strassennutzer auf Alternativrouten wie die San-Bernardino- oder Simplon-Route ausweichen. Das hält die Regierung für problematisch.

Ausserdem würden laut Bundesrat die Regionen ungleich behandelt, wenn die Infrastrukturen bei den einen mit einer Gebühr belegt würden und bei den anderen nicht. Die technische Schwierigkeit zur Eintreibung der Gebühren spricht für die Regierung ebenso gegen die Tunnelgebühr wie die Auswirkungen auf die LSVA.

Da das Abkommen mit der EU eine Obergrenze für die Gebühren einer Fahrt durch die Schweiz vorsieht, müsste die LSVA für den Schwerverkehr gesenkt werden. Die fehlenden Einnahmen könnten durch die Tunnelgebühr nicht wettgemacht werden, und auch für die Bahn würde wegen der Quersubventionierung Geld fehlen.

Jährlich 160 Millionen Franken

Entschieden hat sich der Bundesrat für die Lösung mit einer zweiten Röhre, weil die Variante aus seiner Sicht das beste Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen ausweist, wie Leuthard in Erinnerung rief. Bezahlt wird das Projekt mit Totalkosten von rund 2,8 Milliarden Franken aus der Strassenkasse für den Unterhalt.

Dadurch dürften sich andere Untehaltsprojekte verzögern, sagte Leuthard. Um welche es sich handeln wird, sei noch nicht abzuschätzen. Die jährlichen Kosten bezifferte sie auf 160 Millionen Franken. Der zweite Tunnel könnte frühestens im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden.

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