Der Bundesrat will die Bienenpopulation stärken. Er hat am Mittwoch beschlossen, die Bienen mit einer spezifischen Biodiversitätsförderfläche zu schützen und die Bewirtschaftungsauflagen entlang von Fliessgewässern zu vereinfachen.
Biodiversitätsförderflächen bereichern die Landschaft mit Elementen wie Hecken, artenreichen Wiesen, Hochstammbäumen und anderen naturnahen Lebensräumen. Diese tragen zur Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt bei.
Mit so genannten «Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge» will der Bundesrat das Nahrungsangebot für die Bienen im Sommer verbessern, wie er schreibt. Damit werde ein Beitrag zur Stärkung der Bienenpopulation geleistet.
Die Direktzahlungsverordnung wurde so angepasst, dass entlang von Fliessgewässern in den Biodiversitätsförderflächen neu maximal 20 Prozent unproduktive Strukturen wie Gehölze oder Steinhaufen beitragsberechtigt sind.
Weniger Direktzahlungen auf Grünland
Zudem hat der Bundesrat verschiedene Sparvorgaben auf Verordnungsstufe umgesetzt. Mit dem «Herbstpaket» wurden insgesamt sechs landwirtschaftliche Verordnungen angepasst.
So werden die Versorgungssicherheitsbeiträge auf Grünland um 50 Franken pro Hektar reduziert und die Direktzahlungen im Jahr 2017 um 1,9 Prozent gekürzt. Der Bundesrat setzt damit frühere Sparvorgaben um und kompensiert die vom Parlament eingeführte Inlandleistung beim Fleischimport.
Die Sparbeschlüsse sind noch nicht definitiv. Das Parlament muss in der kommenden Wintersession den Budgetbeschluss genehmigen.