Der Bundesrat will die Invalidenversicherung reformieren und dabei besonders bei jungen Erwachsenen und Personen mit psychischen Problemen ansetzen. Deren berufliche Eingliederung soll stärker gefördert werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Leitlinien für die nächste IV-Revision festgelegt und das Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die letzten Revisionen des IV-Gesetzes hätten Wirkung gezeigt, schreibt das EDI in einer Medienmitteilung.
Die Invalidenversicherung erfülle den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» immer besser. Bei einzelnen Personengruppen hätten die Revisionen aber nicht den erwarteten Erfolg gehabt. So sei die Anzahl psychisch bedingter Renten konstant geblieben, und die Neurenten bei der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen seien weniger deutlich zurückgegangen als in anderen Altersgruppen.
Taggelder werden angepasst
Das Ziel der nächsten Revision ist es nun, Kinder, Jugendliche und psychisch Erkrankte früher, effizienter und koordinierter zu unterstützen. Dadurch solle deren Situation verbessert und die Eingliederung verstärkt werden. Konkret will der Bundesrat die Liste der Geburtsgebrechen ändern. Weiter sollen die Taggelder «angepasst» werden, wie das EDI schreibt. Dadurch sollen die Eingliederungsanreize für Lehrlinge und ihre Lehrbetriebe gestärkt werden.
Der Bundesrat setzt auch auf Beratung und Begleitung. Jugendliche sollen bedarfsorientiert und langfristig beraten und begleitet werden. Für psychisch erkrankte Erwachsene soll die Beratung frühzeitig einsetzen.
Stufenloses Rentenmodell
Der Bundesrat will in der Revision auch das stufenlosen Rentenmodell wieder aufnehmen. Dieses war bereits im zweiten Teil der 6. IV-Revision vorgesehen gewesen: Das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten sollte durch ein weitgehend stufenloses System abgelöst werden.
Damit wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Die Vorlage scheiterte jedoch im Parlament, nicht zuletzt an der vorgesehenen Schuldenbremse.
Die nächste Revision soll laut dem EDI kostenneutral ausgestaltet werden. Einzelne Massnahmen erlaubten Einsparungen, die in die Stärkung der Eingliederung investiert würden, heisst es in der Mitteilung. Mittelfristig könne die IV damit finanziell zusätzlich entlastet werden.