Der Bundesrat will dem Parlament Anfang nächsten Jahres die Botschaft für ein schärferes Kartellgesetzes unterbreiten. Er hat dazu am Mittwoch die Eckwerte der ersten umfassenden Revision des Kartellgesetzes festgelegt. Ziel ist es, die Verfahren zu verbessern.
Dies will der Bundesrat vor allem dadurch erreichen, dass das bereits heute bestehende Verbot horizontaler Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikaler Preisbindungen und Gebietsabschottungen an die Form der Absprachen und nicht mehr an die wirtschaftlichen Auswirkungen geknüpft werden soll.
Heute muss die Wettbewerbskommission (WEKO) beweisen, dass eine solche Absprache erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat. Diesen Beweis soll die WEKO nicht mehr antreten müssen.
Stattdessen sollen die Abredearten in Zukunft grundsätzlich verboten sein, wobei die betroffenen Firmen Rechtfertigungsgründe geltend machen können sollen, wenn es sich um Absprachen handelt, die volkswirtschaftlich effizient sind.
Umstrittene Beweislastumkehr
Diese Neuerung stiess laut Angaben des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) bei den meisten Kantonen, der Mehrzahl der Parteien, den Konsumentenorganisationen und bei der WEKO auf Zustimmung. Klar abgelehnt wird sie von zahlreichen Wirtschaftsverbänden und in Anwaltskreisen.
Besonders umstritten sind die Rechtfertigungsmöglichkeiten bei Gebietsabschottungen sowie der Vorschlag, dass die Firmen beweisen müssen, dass der Rechtfertigungsgrund statthaft ist.
Der Bundesrat will nun in der zweiten Frage an einem Kompromiss arbeiten. Er wird in der Botschaft im Detail aufzeigen, welche Beurteilungselemente die Firma dem Gericht vorlegen muss und wo die untersuchende Wettbewerbsbehörde besser in der Lage ist, den Beweis zu erbringen. Was genau als Rechtfertigungsgrund gelten soll, will die Regierung auf Verordnungsstufe oder in einer Bekanntmachung konkretisieren.
Konsumenten sollen klagen dürfen
Da den Wettbewerbsbehörden die Ressourcen fehlen werden, alle kartellrechtlichen Fälle zeitgerecht aufzugreifen, will der Bundesrat, dass künftig auch die Konsumenten eine zivilrechtliche Wettbewerbsklage einreichen dürfen.
Dieser Vorschlag wurde gemäss den Angaben des EVD in der Vernehmlassung verhalten aufgenommen. Der Bundesrat hält jedoch mit Blick auf den starken Franken daran fest. Angesichts der Bestrebungen für eine verbesserte Weitergabe der Wechselkursvorteile sei diese Klagemöglichkeit sinnvoll.