Ein Freihandelsabkommen soll den Handel zwischen der Schweiz und China fördern. Über den im Juli unterzeichneten Vertrag kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft dazu, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) mitteilte.
Die Verhandlungen für das Abkommen mit der zweitgrössten und weiter rasch wachsenden Volkswirtschaft hatten rund zweieinhalb Jahre gedauert. Das über 1100 Seiten starke Abkommen soll Schweizer Firmen künftig einen Wettbewerbsvorteil bringen im Vergleich zu Firmen aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit China.
Dazu werden beispielsweise Zölle auf Industriegütern und landwirtschaftliche Produkten abgebaut. Teilweise gelten jedoch längere Übergangsfristen – vor allem auf chinesischer Seite, was als Zugeständnis der Schweiz gewertet wird. Im Agrarbereich gelang es der Schweiz, aus Sicht der Landwirtschaft sensible Produkte zu schützen.
In der Industrie und im Dienstleistungssektor, aber auch bei den Bauern wurde das Freihandelsabkommen mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritik gab es von Menschenrechtsorganisationen sowie von SP und Grünen, welche die Verankerung von sozialen, arbeitsrechtlichen und ökologischen Standards vermissen.
In der innenpolitischen Ausmarchung ist die Zustimmung der Linken unsicher. Stimmt das Parlament zu, ist ein Referendum und damit eine Abstimmung möglich. Der Bund strebt eine Inkraftsetzung des Vertrags in der zweiten Hälfte 2014 an.
Gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen schloss die Schweiz mit China auch ein Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ab. Auch dazu verabschiedete der Bundesrat die Botschaft.