Bundesrat verbessert den Zugang zum Medizinalberuferegister

Ab Anfang nächstes Jahr sollen Gesundheitsbehörden und interessierte Kreise besseren Zugang zu Daten des Medizinalberuferegisters (Medreg) erhalten. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.

Medizinalberuferegister soll vermehrt einsehbar sein (Symbolbild) (Bild: sda)

Ab Anfang nächstes Jahr sollen Gesundheitsbehörden und interessierte Kreise besseren Zugang zu Daten des Medizinalberuferegisters (Medreg) erhalten. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.

Im Register sind alle in der Schweiz praktizierenden Ärzte, Zahnmediziner, Tierärzte, Apotheker sowie Chiropraktoren aufgeführt, die in freier Praxis arbeiten oder deren Diplom in der Schweiz anerkannt wurde. Die Daten der über 70’000 Personen sind im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich.

Schon heute kann das Register von verschiedenen Bundesämtern, aber auch von öffentlichen Spitälern oder Krankenversicherern genutzt werden. Jedoch sind nur Einzelabfragen möglich.

Mit der revidierten Verordnung schafft der Bundesrat im Medizinalberuferegister eine Schnittstelle, mit der diese Institutionen einen systematischen Zugang zu den öffentlichen Daten erhalten, wenn sie einen solchen beantragen. Das erleichtere ihre Arbeit, schreibt die Regierung.

Zugriffsrechte werden erteilt, wenn die Daten für den Vollzug gesetzlicher Aufgaben benötigt werden oder die Nutzung einem öffentlichen Interesse entspricht.

Parlament diskutiert über Zulassungsvoraussetzungen

Das Parlament diskutiert momentan darüber, unter welchen Voraussetzungen sich eine Person ins Register eintragen lassen kann. Der Ständerat machte am Donnerstag einen Kompromissvorschlag für die Revision des Medizinalberufegesetzes.

Demnach sollen Arbeitnehmende in universitären Medizinalberufen über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen. Für die Kontrolle wäre der Arbeitgeber zuständig. Der Nationalrat hatte in der Herbstsession jedoch beschlossen, dass eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will.

Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin stärken und mit Ausbildungszielen auch der neu in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung tragen. Das Geschäft geht mit der letzten verbliebenen Differenz nun zurück in den Nationalrat.

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