Bundesrat verschärft Bedingungen für freiwillige Armeeeinsätze

Im Herbst 2010 war im Militärdepartement VBS der Missbrauch von Erwerbsersatz-Geldern (EO) aufgeflogen. Tausende Dossiers mussten überprüft werden, der bisher festgestellte Schaden geht in die Millionen. Nun zieht der Bundesrat Konsequenzen.

Verteidigungsminister Ueli Maurer ordnete eine Administrativuntersuchung an (Archiv) (Bild: sda)

Im Herbst 2010 war im Militärdepartement VBS der Missbrauch von Erwerbsersatz-Geldern (EO) aufgeflogen. Tausende Dossiers mussten überprüft werden, der bisher festgestellte Schaden geht in die Millionen. Nun zieht der Bundesrat Konsequenzen.

Mit einer Änderung der Verordnung über die Militärdienstpflicht will er erreichen, dass Missbrauch künftig weniger leicht möglich ist. Untersuchungen hatten ergeben, dass Armeeangehörige mit kopierten Formularen und gefälschten Unterschriften EO-Leistungen für freiwillige Militärdienstleistungen erschlichen hatten.

Missstände gab es aber vor allem innerhalb des VBS: EO-Leistungen für freiwillige Militärdienstleistungen wurden allzu grosszügig ausgerichtet, nicht zuletzt, um im VBS Personalkosten zu sparen. Verteidigungsminister Ueli Maurer ordnete eine Administrativuntersuchung an, als Medien über „Soldaten im Streichelzoo“ berichteten.

Schärfere Regeln

Gestützt auf die Empfehlungen der Untersuchung hat der Bundesrat nun geregelt, unter welchen Bedingungen künftig freiwillige Militärdienstleistungen und für Arbeiten in der Militärverwaltung zulässig sind. Zudem hat er mit der Verordnungsänderung die maximal zulässige Anzahl von freiwilligen Diensttagen festgelegt.

Der Bundesrat rechnet damit, dass durch diese Einschränkungen in der Militärverwaltung die Arbeitsleistung von rund 110 Vollzeitstellen wegfällt. Dass dadurch gewisse Armeeeinsätze wegfallen, ist gewollt.

Soweit der Leistungsausfall nicht durch zusätzliches Personal oder Optimierungen aufgefangen werden kann, ist der „Verzicht auf gewisse Leistungen nicht auszuschliessen“, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Als Beispiele nennt der Bundesrat Auftritte der Armee an Ausstellungen und Messen.

Der EO-Missbrauch hatte auch finanzielle und personelle Konsequenzen im VBS. Der Schaden, welcher der Erwerbsersatzkasse dadurch entstand, dass mit freiwilligen Dienstleistungen die Personalkosten im VBS gesenkt wurden, ist der EO zurückgezahlt worden. Bisher hat das VBS 4 Millionen Franken überwiesen.

Im Zuge der Affäre waren neben den Missständen im VBS auch ganz gewöhnliche Kriminelle aufgeflogen. Mehrere Strafverfahren wurden eingeleitet. Vor wenigen Wochen wurde in St. Gallen ein Soldat verurteilt, der 166’000 Franken von der EO veruntreut hatte.

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