Der Bundesrat weist die Kritik des Parlaments an seinem Vorgehen in der Affäre um Philipp Hildebrand in seiner offiziellen Stellungnahme erneut zurück. Im Gegensatz zur Aufsichtsbehörde geht die Regierung davon aus, rechtmässig gehandelt zu haben.
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte waren Mitte März in einem Bericht zum Schluss gekommen, dass die Regierung sich bei der Affäre um den ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand über ihre Kompetenzen hinweggesetzt hatte. Zuständig gewesen wäre für die Untersuchung der Vorwürfe gegen Hildebrand der Bankrat der Nationalbank (SNB) – und nicht die Regierung.
Der Bundesrat betrachtet sich dagegen sehr wohl als zuständig, wie er in der am Freitag publizierten Stellungnahme zum GPK-Bericht festhält. Er hatte sein Vorgehen bereits bei der Publikation des Berichts verteidigt: Die Regierung sei als oberstes Leitungsgremium sowie als Wahlinstanz des SNB-Präsidenten zuständig gewesen. Der Bundesrat beruft sich auch auf entsprechende gesetzliche Grundlagen.
Zudem argumentiert die Regierung mit der politischen Dimension. «Wäre der Bundesrat nicht tätig geworden, so hätte er die Interessen der Schweiz nicht wahrgenommen – eine Haltung, die für den Bundesrat nicht in Frage kam», heisst es in der Stellungnahme.
Kein neues Protokollierungssystem
Der Bundesrat ist zwar einverstanden, den meisten der zehn Empfehlungen der GPK zu folgen. Keine Lösung ist aber für die Protokollierung der Bundesratssitzungen in Sicht. Betreffend diesen Punkt liegen sich die GPK und der Bundesrat seit längerem in den Haaren.
Die GPK hat verlangt, dass die Bundesratssitzungen mit Hilfe der Protokolle besser nachvollziehbar sein sollten. Der Bundesrat geht dagegen davon aus, dass dies mit dem heutigen System gewährleistet ist. Er will deshalb auch künftig darauf verzichten, die Beratungen im Detail und mit Namensnennungen festzuhalten.
SNB-Präsident Hildebrand trat am 9. Januar 2012 zurück, weil es in seinem Umfeld zu problematischen Devisentransaktionen gekommen war. Die Vorwürfe waren im Dezember 2011 von SVP-Nationalrat Christoph Blocher an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey herangetragen worden. Diese liess die Vorwürfe untersuchen, informierte den Gesamtbundesrat aber erst Wochen später.