Der Bundesrat will Klarheit darüber haben, wie viele Waffen sich in den Schweizer Haushalten befinden. Er schlägt deshalb in einem Gesetzesentwurf eine Registrierungspflicht auch für ältere Armeewaffen vor.
Dazu läuft nun eine Vernehmlassung. Es sollen demnach auch jene Waffen Eingang in die kantonalen Waffenregister finden, die von ihren Besitzern vor dem 12. Dezember 2008 erworben wurden und die damit bisher noch nicht unter die Meldepflicht fielen.
Mit einer lückenlosen Erfassung aller Waffen im Privatbesitz könne die Polizei vor einem Einsatz prüfen, ob die Zielperson über eine Schusswaffe verfüge, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Den betroffenen Waffenbesitzern will der Bundesrat eine Frist von einem Jahr einräumen, um die Waffe registrieren zu lassen. Ansonsten soll eine Busse fällig werden.
Eine solche Nachregistrierung hatte der Ständerat gefordert. Der Bundesrat will dem Ansinnen nun entsprechen, bevor der Nationalrat zugestimmt hat.
Besserer Informationsaustausch
Der Bundesrat schlägt zudem eine ganze Reihe von Massnahmen vor, mit denen der Informationsaustausch im Zusammenhang mit Schusswaffen verbessert werden soll. Der Gesetzesentwurf, den die Landesregierung in die Vernehmlassung schickte, sieht unter anderem eine Meldepflicht der Strafverfolgungsbehörden an die Armee vor.
Diese Meldepflicht soll dann gelten, wenn sich eine Person in einem Strafverfahren befindet und die Gefahr besteht, dass sie sich selber oder Dritte mit einer Waffe gefährden könnte. Der Bundesrat plant, die Strafprozessordnung entsprechend anzupassen.
Mit dieser Neuerung sollen Vorfälle wie jener vom November 2011 verhindert werden. Damals hatte in St-Léonard VS ein 23-Jähriger, der zuvor zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, seine Freundin mit einer Armeepistole getötet.
Vernetzung der Waffenregister
Die Forderung nach einer Meldepflicht geht auf einen Vorstoss der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats zurück. Der Ständerat hatte der Motion vergangene Woche zugestimmt – zusammen mit weiteren Forderungen aus dem Nationalrat zum besseren Schutz vor Feuerwaffen.
Dazu gehört die Vernetzung der kantonalen Waffenregister. Heute müssen die kantonalen Behörden die anderen Kantone einzeln anfragen, ob eine Person oder eine Waffe dort bekannt ist. Künftig soll gemäss Bundesrat eine einzige Abfrage genügen, um sämtliche kantonalen Waffenregister konsultieren zu können.
Eine weitere Gesetzesanpassung zielt auf den besseren Datenabgleich zwischen dem für das Strafregister-Informationssystem VOSTRA zuständigen Bundesamt für Justiz und der Armee ab. Um Personen zu identifizieren, soll auch beim VOSTRA die AHV-Nummer verwendet werden können.
Die Vernehmlassung läuft bis Ende August.