Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat am Plan fest, die Regeln zur Steueramtshilfe zu lockern: Die Schweiz soll künftig auch auf Basis gestohlener Bankdaten Amtshilfe leisten. Nun entscheidet das Parlament.
Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes verabschiedet. Im Parlament dürfte das Projekt indes einen schweren Stand haben: SVP, FDP und CVP haben sich in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen. Dafür sind SP, Grüne und BDP.
Bleiben die Parteien bei ihrer Haltung, ist die Vorlage chancenlos. Der Bundesrat schreibt dazu, Befürworter und Gegner hielten sich «in etwa die Waage». Er halte an der Vorlage fest, weil diese zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich sei.
Drohende Sanktionen
Schon 2013 hatte der Bundesrat eine Lockerung der Amtshilferegeln bei gestohlenen Daten vorgeschlagen. Weil der Vorschlag in der Vernehmlassung durchfiel, legte er die Pläne auf Eis.
Inzwischen hat sich international aber ein Standard durchgesetzt, der eine Verweigerung nicht zulässt: Ausnahmen würden nur «sehr begrenzt» toleriert, schreibt der Bundesrat. Passt die Schweiz die Regeln nicht an, drohen ihr Sanktionen.
Nicht bei aktivem Verhalten
Am Inhalt hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung nichts geändert. Weiterhin nicht möglich wäre Amtshilfe, wenn ein Staat durch aktives Verhalten in den Besitz von gestohlenen Daten gelangt und sein Amtshilfegesuch ausschliesslich darauf abstützt. Aktiv verhält sich ein Staat etwa dann, wenn er gestohlene Daten kauft oder einen Datendiebstahl in Auftrag gibt.
Auf Amtshilfegesuche eintreten würde die Schweiz dagegen dann, wenn ein Staat ursprünglich illegal erlangte Informationen auf ordentlichem Amtshilfeweg von einem anderen Staat oder durch öffentliche Quellen erhalten hat. In diesen Fällen sei es schwieriger, einem Staat eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben vorzuhalten, erklärt der Bundesrat.
Indien und die HSBC-Liste
Im Zentrum steht der Datendiebstahl bei der HSBC in Genf durch den Informatiker Hervé Falciani. Frankreich liess die Daten Indien und weiteren Ländern zukommen. Später wurden Teile davon auch in den Medien veröffentlicht. Gestützt darauf richtete Indien zahlreiche Amtshilfegesuche an die Schweiz.
Teilweise leistet die Schweiz bereits heute Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten, wenn der Staat das Gesuch nicht ausschliesslich auf illegal erlangte Informationen stützt. Durch die Änderung des Steueramtshilfegesetzes würde die Rechtslage geklärt.
Neue Gesuche zu erwarten
Mit dem Übergang zum automatischen Informationsaustausch (AIA) dürften die Partnerstaaten zwar weniger Interesse an illegal beschafften Daten haben, da sie automatisch in den Besitz von Bankdaten kämen. Der AIA werde aber weder den Informationsaustausch auf Ersuchen ersetzen noch die Probleme der Vergangenheit lösen, schreibt der Bundesrat.
Solange die Daten der HSBC-Liste von Partnerländern der Schweiz verwendet würden und die damit zusammenhängenden Steuerstraftaten nicht verjährt seien, werde die Schweiz neue Amtshilfeersuchen zu gewärtigen haben.
Länderprüfung 2018
Ohne Gesetzesänderung werde die Situation die Schweiz im Rahmen der neuen Länderüberprüfung des Global Forum belasten, warnt der Bundesrat. Nach aktuellem Plan soll die Prüfung der Schweiz 2018 erfolgen.
Ähnliche Fälle hat das Global Forum bereits beurteilt: Luxemburg erhielt wegen restriktiver Praxis bei gestohlenen Daten die Gesamtwertung «nicht konform». Eine solche Note habe unmittelbare Auswirkungen, betont der Bundesrat.
So biete sie anderen Staaten die erforderliche Grundlage für wirtschaftliche Sanktionen. Luxemburg sei von Belgien auf eine schwarze Liste gesetzt worden. Das bedeute für belgische Unternehmen beispielsweise, dass sie Transaktionen über 100’000 Euro mit Luxemburg melden müssten.