Schon länger stand fest, dass der Bund in den nächsten Jahren sparen muss. Nun hat der Bundesrat die Details bekannt gegeben. Von den Sparmassnahmen betroffen sind sämtliche Aufgabengebiete des Bundes und das Bundespersonal.
Der Bundesrat hat am Donnerstag die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm eröffnet, das er als «ausgewogen» bezeichnet. Hauptgrund für das Sparpaket ist die starke Aufwertung des Schweizerfrankens nach dem Entscheid der Nationalbank, die Wechselkursuntergrenze aufzuheben.
Ohne Reduktion der Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen könnte der Bund in den nächsten Jahren die Schuldenbremse nicht einhalten. Der Bundesrat setzt nun bei den Ausgaben an. Gegenüber der bisherigen Planung will er den Bundeshaushalt im Jahr 2017 um rund 800 Millionen und in den Jahren 2018 und 2019 um rund eine Milliarde Franken entlasten.
Gegenüber den Vorjahren würden die Ausgaben dennoch wachsen: Der Bundesrat rechnet für die Jahre 217-2019 mit einem Wachstum von 2,7 Prozent pro Jahr. Neue Vorhaben seien aber nur mit einer angemessenen Gegenfinanzierung möglich, betont er. Mehrbelastungen könnte es unter anderem wegen der Investitionen in Asylzentren oder der Weiterführung des Mehrwertsteuersondersatzes für die Hotellerie geben.
Frühpensionierungen nicht mehr attraktiv
Beim Bundespersonal ist zum einen ein Stellenabbau geplant. Im Jahr 2017 soll der Personalaufwand auf 5530 Millionen Franken begrenzt werden, 40 Millionen weniger als im Budget 2016 vorgesehen sind. Zum anderen erhalten die Mitarbeitenden geringere Lohnerhöhungen. Die Anpassung der individuellen Lohnentwicklung bringe die grösste Entlastung beim Personal, schreibt der Bundesrat.
Weiter sollen Frühpensionierungen erschwert werden. Nach geltendem Gesetz ist der Bund verpflichtet, sich an der Finanzierung der Überbrückungsrente für freiwillige Frühpensionierungen zu beteiligen. Diese Pflicht soll entfallen: Der Bund kann, muss sich aber nicht mehr beteiligen.
Armee weniger stark betroffen als Bildung
Von den Sparmassnahmen unterproportional betroffen sind die Armee und die soziale Wohlfahrt. Bei der Armee begründet der Bundesrat das mit der geplanten Reform, die in der parlamentarischen Beratung ist. Bei der sozialen Wohlfahrt wiederum seien separate Reformen vorgesehen.
Überproportional betroffen sind jene Aufgabengebiete, die in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen sind: die Bildung und Forschung sowie die Beziehungen zum Ausland, darunter die Entwicklungshilfe.
Armeebudget unter 5 Milliarden Franken
Konkret sollen die Armeeausgaben im Jahr 2017 gegenüber den ursprünglichen Plänen um 131 Millionen Franken gekürzt werden. Im Jahr 2018 lägen die Kürzungen dann nur noch bei 81 Millionen und im Jahr 2019 bei 31 Millionen Franken. Die Armeeausgaben würden sich dadurch auf 4,5 Milliarden (2017), 4,6 Milliarden (2017) und 4,7 Milliarden Franken belaufen.
Hinzu kämen aber weitere Mittel, etwa für Lohnmassnahmen, schreibt der Bundesrat. Der erste Zahlungsrahmen für die Armee für die Jahre 2017-2020 werde damit mindestens 18,8 Milliarden betragen. Das Parlament hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Ausgabenplafond der Armee auf 5 Milliarden Franken pro Jahr aufzustocken. Der Bundesrat beabsichtigt, das ab dem Jahr 2020 umzusetzen.
Subventionen pro Bauernhof sinken nicht
Die Kürzungen in der Landwirtschaft sollen vor allem bei den Direktzahlungen erfolgen, die rund 80 Prozent der Landwirtschaftsbudgets ausmachen. Die Subventionen pro Betrieb würden damit im Durchschnitt aber nicht abnehmen.
Der Grund dafür ist, dass die durchschnittliche jährliche Abnahme der Ausgaben um 1,2 Prozent geringer ist als der strukturell bedingte Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe um jährlich 2 Prozent. Die Direktzahlungen sollen in den ersten beiden Jahren gegenüber den ursprünglichen Plänen um je rund 60 Millionen und 2019 um rund 69 Millionen gekürzt werden.
Weniger Entwicklungshilfe
Die Mittel der internationalen Zusammenarbeit sollen in den Jahren 2017 bis 2019 um gesamthaft 587 Millionen Franken reduziert werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Anteil der Ausgaben gemessen am Bruttonationaleinkommen dennoch bei 0,48 Prozent liegen wird. Das hängt nicht zuletzt mit den steigenden Asylgesuchszahlen zusammen, da die Asylausgaben der Quote teilweise angerechnet werden können.
Bei der Bildung, Forschung und Innovation will der Bundesrat im Jahr 2017 gegenüber dem provisorischen Finanzplan rund 152 Millionen Franken sparen, im Jahr 2018 rund 189 Millionen und im Jahr 2019 rund 214 Millionen Franken. Damit verbleibe ein durchschnittliches jährliches Ausgabenwachstum von 2,2 Prozent, schreibt der Bundesrat.
Bewilligungspflicht für Canyoning aufheben
Mit dem Stabilisierungsprogramm sollen insgesamt 12 Gesetze geändert werden. Ein Gesetz möchte der Bundesrat zudem aufheben: Das Risikoaktivitätengesetz. Mit diesem werden Bergführer, Schneesportler und Anbieter von Outdooraktivitäten einer Bewilligungspflicht unterstellt.
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Sicherheit damit nicht verbessert werde, schreibt der Bundesrat. Das Gesetz ist erst 2014 in Kraft getreten. Es war nach dem Canyoning-Unfalls im Berner Oberland ausgearbeitet worden.
Viele kleine Sparmassnahmen
Die Sparvorgaben in den einzelnen Departementen beinhalten auch eine Vielzahl von kleineren Massnahmen. So soll die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt ausgelagert werden. Das Innendepartement will die für die Kulturförderung vorgesehenen Mittel um 1,6 Millionen pro Jahr senken. Die Eidgenössische Zollverwaltung schliesst Zollstellen.
Das Justiz- und Polizeidepartement reduziert die Koordination mit den Strafverfolgungsbehörden zu Pädokriminalität, Betäubungsmitteln und Falschgeld. Die Bundeskanzlei will die Auflagen von Printpublikationen senken und das Polit-Forum am Käfigturm aufheben. Ausserdem sollen im Vertrag mit der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) die Mittel gekürzt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. März 2016.