Der Bundesrat will die Banken dazu ermächtigen, den US-Behörden Informationen zu liefern. Er hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, um den Steuerstreit mit den USA zu beenden. Das Parlament soll dieses in einem dringlichen Verfahren in der Sommersession behandeln.
Die USA seien nicht bereit, weiter zuzuwarten, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Würden die Banken nicht zur Zusammenarbeit mit den US-Behörden ermächtigt, könnten weitere Strafuntersuchungen oder Anklagen gegen Banken nicht ausgeschlossen werden. Die Unsicherheit für den Finanzplatz würde fortbestehen.
Mit dem neuen Gesetz könnten laut dem EFD sämtliche Banken, die ihr Verhältnis mit den US-Behörden bereinigen wollen, einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen. Die Banken würden ermächtigt, mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten und die nötigen Informationen zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören Informationen über Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu US-Personen sowie Angaben über Personen, die ins US-Geschäft der jeweiligen Banken involviert waren. Nicht betroffen seien Kundendaten, schreibt das EFD. Solche sollen weiterhin ausschliesslich im Rahmen von Amtshilfeverfahren gestützt geliefert werden.
Bankmitarbeitende vor Entlassung schützen
Die Banken, die mit den US-Behörden kooperieren, sollen gemäss der Mitteilung verpflichtet werden, für einen «höchstmöglichen Schutz» ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Dies umfasse die vorgängige Informationspflicht, die Wahrung der Auskunftsrechte der Mitarbeitenden, die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht sowie den Schutz vor Diskriminierung und Entlassung.
Die Banken sollen mit den betroffenen Arbeitnehmerverbänden eine Vereinbarung abschliessen müssen, die diesen Erfordernissen genügt. Die gesetzliche Regelung soll auf ein Jahr befristet werden.
Der Bundesrat nehme seine Verantwortung gegenüber dem Finanzplatz, den Banken, deren Mitarbeitenden und Kunden sowie Dritten wahr, schreibt das EFD. Der gewählte Lösungsansatz gestatte es, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, ohne dass dazu neues rückwirkendes Recht geschaffen werden müsse oder notrechtsähnliche Massnahmen notwendig würden.