Trennen sich Paare mit Kindern, sollen die Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Das schlägt der Bundesrat bei der Neuregelung des Kindesunterhalts vor. Er will deshalb das Zivilgesetzbuch anpassen.
Paare sollen nach der Trennung weiter gemeinsam für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sein. Beim Auseinandergehen müssen sich die Eltern gemäss dem Vorschlag des Bundesrates zuerst um die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern kümmern, bevor sie unter sich die wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung regeln.
Das geltende Recht garantiert nicht allen Kindern dieselben Unterhaltsleistungen, wie der Bundesrat im Bericht zu der Vorlage festhält. Die Kosten, die eine Mutter oder ein Vater wegen der Betreuung der Kinder in seiner Obhut zu tragen hat, soll darum neu bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden.
Derzeit können geschiedene Partnerinnen oder Partner ihr Arbeitspensum reduzieren, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Ihr Unterhalt ist dennoch gesichert. Konkubinatspartnerinnen und -partner haben diese Möglichkeit nicht – sie müssen für ihren eigenen Unterhalt nach der Trennung selbst aufkommen.
Betreuen Mutter und Vater ihre Kinder nach der Trennung gemeinsam je hälftig, schlägt der Bundesrat vor, dass sie gegenseitig nicht für den Unterhalt aufkommen müssen. Mit einer landesweiten Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die Kinder ihre Beiträge auch tatsächlich und rechtzeitig erhalten.