Der Bundesrat will nun doch eine Revision des Fernmeldegesetzes in Angriff nehmen. Zu diesem Schluss kommt er aufgrund einer Evaluation zu den Fernmeldemärkten. Noch vor zwei Jahren hatte der Bundesrat in diesen Märkten zwar Mängel identifiziert, aber eine Gesetzesrevision abgelehnt.
In der Kritik standen damals die hohen Mobilfunkgebühren, Lücken im Konsumenten- und Jugendschutz sowie der Umstand, dass das geltende Gesetz auf Kupfernetze ausgerichtet ist und nicht auf neue Technologien, etwa Glasfaser.
Trotz der Unzulänglichkeiten war der Bundesrat aber gegen eine rasche Gesetzesänderung. Diese wäre so kurze Zeit nach der letzten Revision des Fernmeldegesetzes „mit grossen Unsicherheiten verbunden“, argumentierte die Regierung.
Zwei Jahre später verspricht sie nun, in der laufenden Legislatur eine Teilrevision des Gesetzes an die Hand zu nehmen. Ziel ist ein offener und neutraler Zugang zu den Netzen, unabhängig von der verwendeten Technologie, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem Communiqué schreibt.
Verhindern will der Bundesrat insbesondere, dass es bei Kabel- oder Glasfasernetzen zu monopolistischen Konstellationen kommt. Das heutige Fernmelderecht sehe in diesem Zusammenhang keine Korrekturmöglichkeiten vor. Die Gesetzesrevision soll dies ändern, mit welchen Instrumenten lässt der Bundesrat aber noch weitgehend offen.
Etwas konkreter ist er dagegen beim Jugendschutz. So will er die gesetzliche Grundlage für obligatorische Ausgabegrenzen bei Mobilfunk-Abos für Jugendliche schaffen. Zudem sollen Telecom-Anbieter verpflichtet werden, ihre Kundschaft auf bestehende technische Jugendschutzfunktionen – etwa Filter – hinzuweisen.