Die Schweiz soll kriminelle Banden aus Italien und Südosteuropa sowie die internationale Korruption stärker bekämpfen. Dies hält die neue kriminalstrategische Priorisierung des Bundes fest.
Sie gilt für die Jahre 2012 bis 2015 und wurde am Mittwoch vom Bundesrat genehmigt, wie das eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Die Priorisierung stütze sich auf die Beurteilung der aktuellen Bedrohungslage.
Mafiöse Organisationen aus Italien und Südosteuropa seien sowohl in der Schweiz als auch im grenznahen Ausland tätig, heisst es im Bericht. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse gehe die grösste Gefahr von der kalabrischen ‚Ndrangheta aus.
Der wachsende Druck der italienischen Behörden auf die Mafiaorganisationen führe dazu, dass diese ihre kriminellen Aktivitäten zunehmend in die Schweiz verlagerten. Mutmassliche Mitglieder der vier wichtigsten Organisationen (Cosa Nostra, ‚Ndrangheta, Camorra und Sacra Corona Unita) hätten Wohnsitz in der Schweiz.
Auch kriminelle Netzwerke aus Südosteuropa hätten für die Schweiz „grosses Bedrohungspotenzial“ und dürften an Einfluss und Bedeutung zunehmen. Die bevorstehende Integration von Rumänien und Bulgarien in den Schengenraum stehe in einem Spannungsverhältnis zur teilweise instabilen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser Regionen.
Banden aus Südosteuropa seien unter anderem in Drogenhandel, Diebstähle und Raubüberfälle involviert. Zudem gehe die Bundeskriminalpolizei den Zusammenhängen zwischen der organisierten Kriminalität und dem Menschenschmuggel und Menschenhandel „mit besonderer Aufmerksamkeit“ nach.
Geldwäscherei und Terrorismus
Ein weiterer neuer Schwerpunkt bildet die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit Bezügen zur internationalen Korruption und Geldwäscherei.
Von diesen neuen Akzenten abgesehen haben sich die Prioritäten kaum verschoben, seit 2007 erstmals eine Kriminalstrategie festgelegt wurde. Daher hat der internationale Terrorismus nach wie vor oberste Priorität – „obschon keine konkreten Hinweise auf terroristische Anschläge auf dem Gebiet der Schweiz vorliegen“, wie es heisst.