Der Unterricht in der zweiten Landessprache soll bereits in der Primarschule beginnen. Das will der Bundesrat im Sprachengesetz verankern, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen.
Der Bundesrat würde es vorziehen, nicht einschreiten zu müssen, sagte Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern. Die Bundesverfassung verpflichte ihn aber dazu, wenn die Kantonslösung nicht zustande komme.
Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Ergänzung des Sprachengesetzes eröffnet. Er stellt drei Varianten zur Diskussion, die den Kantonen unterschiedlich viel Spielraum lassen würden.
Nur Landessprachen regeln
Der Bundesrat bevorzugt jene Variante, die ihnen am meisten Spielraum lässt. Es handelt sich um Variante 3. Diese legt lediglich fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.
Variante 1 folgt dem Vorschlag der nationalrätlichen Bildungskommission. Sie legt fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache spätestens ab dem 5. Primarschuljahr beginnen muss. Nach der Harmos-Zählung, die auf der Vorschulstufe beginnt, handelt es sich um das 7. Schuljahr.
Harmos-Variante im Gesetz
Sowohl Variante 1 als auch Variante 3 gehen weniger weit als das Harmos-Konkordat. Sie lassen offen, ob in der Primarschule neben der zweiten Landessprache auch Englisch unterrichtet wird.
Variante 2 verankert die Lösung des Harmos-Konkordats auf Gesetzesstufe. Sie legt fest, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden muss. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere ist Englisch.
Kantone scheren aus
Darauf hatten sich die Kantone 2004 geeinigt. Zehn Jahre später bestätigten sie den Entscheid. Nun ziehen aber mehrere Kantone in Betracht, das Frühfranzösisch zu kippen. Im April hat die Thurgauer Regierung einen neuen Lehrplan in die Vernehmlassung geschickt, der vorsieht, dass die Kinder in der Primarschule nicht Französisch lernen.
In den Kantonen Zürich, Luzern und St. Gallen sind entsprechende Initiativen hängig. Im Kanton Graubünden wird über die Gültigkeit einer Initiative gestritten, der Fall liegt beim Bundesgericht. Der Kanton Glarus wiederum hat beschlossen, Französisch in der Real- und Oberschule nur als Wahlfach anzubieten. Vor allem in der Westschweiz ist die Empörung über diese Entwicklungen gross.
Kantone befürchten Zerreissprobe
Berset hatte wiederholt angekündigt, dass der Bund ein Machtwort sprechen würde, sollte ein Kanton definitiv ausscheren. Die Kantone wehren sich jedoch dagegen. Eine eidgenössische Volksabstimmung könnte zu einer «nationalen Zerreissprobe» werden, warnten die Erziehungsdirektoren vor kurzem in einem Brief an den Innenminister.
Berset sagte dazu, der Bundesrat «unterstütze» die Kantone mit seinem Vorgehen. Er hoffe nach wie vor, dass eine Gesetzesänderung nicht nötig sein werde. Die Diskussion über die Varianten sei ein klares Signal an die Kantone: «Ihr habt noch die Möglichkeit umzusetzen, was ihr beschlossen habt.»
Verantwortung für das Ganze
Die Kantone seien für die Bildung zuständig, aber im Rahmen der Bundesverfassung, gab Berset zu bedenken. Jeder Kanton trage Verantwortung für das ganze Land. Föderalismus bedeute nicht, dass jeder Kanton machen könne, was er wolle, ohne die Auswirkungen auf das Land zu berücksichtigen.
Der Bundesrat setze sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit ein und damit für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. «Die Frage, ob man sich gegenseitig wirklich versteht, ist in einem Land wie der Schweiz von eminenter Bedeutung», sagte Berset.
Politisch statt juristisch
Sollten Kantone beschliessen, die zweite Landessprache aus dem Primarschulunterricht zu kippen, könnte die Frage auch zum Fall für die Gerichte werden. Aus Bersets Sicht sollte sie aber eher politisch als juristisch geklärt werden.
Nicht äussern wollte sich Berset zu pädagogischen Einwänden, wonach manche Kinder mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule überfordert sind. Der Bundesrat halte sich an das, was die Kantone beschlossen hätten, betonte der Innenminister. Er warnte indes davor, das Argument politisch zu instrumentalisieren.
Im Bericht zur Vernehmlassung schreibt der Bundesrat, er starte die Vernehmlassung, weil in einzelnen Kantonen der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/2018 in Frage gestellt sei. Zum heutigen Zeitpunkt scheine das Ziel einer Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts gefährdet zu sein. Nach Auswertung der Stellungnahmen will der Bundesrat mit den Kantonen das weitere Vorgehen beurteilen.