Der Bundesrat schlägt vor, den Mineralölsteuerzuschlag um 15 Rappen auf 45 Rappen anzuheben. Damit würde der Benzinpreis steigen. Mit der Massnahme soll die Finanzierung des Nationalstrassennetzes sichergestellt werden.
Mit den heutigen Einnahmequellen liessen sich die Ausgaben für die Nationalstrassen voraussichtlich ab 2017 nicht mehr finanzieren, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Mittwoch in Bern. Die Ausgaben erhöhten sich wegen der steigenden Verkehrslast. Gleichzeitig gingen die Einnahmen wegen des sinkenden Treibstoffverbrauchs der Autos zurück.
Neben der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags plant der Bundesrat die Erschliessung weiterer Einnahmequellen gegen die drohende Finanzierungslücke. Die neuen Einnahmen sollen in einen bereits Anfang Jahr angekündigten neuen Finanzierungstopf fliessen. Dieser trägt den Namen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr-Fonds (NAF).
Der Fonds soll die Erweiterung, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen decken und die Beiträge an den Agglomerationsverkehr finanzieren. Er soll unbefristet gelten und auf Verfassungsstufe eingeführt werden.
Zwei Varianten
Der Bundesrat will für die Erhöhung im Herbst zwei Varianten in die Vernehmlassung schicken. Der Hauptvariante enthält die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags von heute 30 auf 45 Rappen.
Ausserdem sollen bei dieser Variante die Einnahmen aus der Automobilsteuer zu zwei Dritteln in den neuen Strassenfonds NAF umgeleitet werden. Das wären heute gemäss Leuthard rund 250 Millionen Franken pro Jahr. Das restliche Drittel flösse wie bisher in die Bundeskasse.
In der zweiten Variante würde der Mineralölsteuerzuschlag lediglich um 12 auf 42 Rappen erhöht. In diesem Fall schlägt der Bundesrat allerdings vor, die Erträge aus der Automobilsteuer vollumfänglich in den neuen Nationalstrassenfonds einzuspeisen.
Kein Mitglied des Bundesrats verkünde gerne solche Aufschläge, sagte Leuthard mit Verweis auf den Mineralölsteuerzuschlag. Die Verkehrsministerin erinnerte aber daran, dass der Zuschlag seit 1974 nicht mehr der Teuerung angepasst worden sei.
Pauschalsteuer für Elektrofahrzeuge
Ab 2020 sollen dann nach den Plänen des Bundesrats auch die Besitzer von Elektrofahrzeugen zur Kasse gebeten werden. Laut dem Direktor des Bundesamts für Strasse (ASTRA), Rudolf Dieterle, ist für diese eine jährliche Pauschalsteuer in der Grössenordnung von 500 Franken vorgesehen.
Eine weitere Einnahmequelle des NAF bildet nach den Plänen des Bundesrats die Autobahnvignette. Das Parlament stimmte im Frühling einer Erhöhung des Preises für die Vignette von 40 auf 100 Franken. Gegen die Erhöhung wurde aber das Referendum ergriffen, voraussichtlich hat das Volk das letzte Wort.
Leuthard hofft auf Ende der Grabenkämpfe
Leuthard drückte bei der Präsentation des neuen Fonds die Hoffnung aus, dass damit die «Grabenkämpfe zwischen Schiene und Strasse» beendet werden könnten. Die Neuordnung der Bahnfinanzierung brachte das Parlament kürzlich mit seiner Zustimmung zur Bahnvorlage FABI unter Dach und Fach.
Die Strassenlobby hatte analog zum Bahnfonds auch für die Strasse einen solchen einheitlichen Fonds gefordert. Der Bundesrat allerdings will die Strasseninfrastruktur aus zwei Töpfen speisen.
Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), mit der das Nationalstrassennetz heute finanziert wird, soll nämlich auch nach einer allfälligen Einführung des neuen Strassenfonds NAF bestehen bleiben. Über die SFSV sollen in Zukunft etwa die Beiträge an die Kantone für Hauptstrassen gedeckt werden.
Parlament bestimmt mit
Welche Strassenprojekte mit dem Geld aus dem neuen Nationalstrassenfonds NAF finanziert werden, darüber soll gemäss Leuthard das Parlament befinden. Wie bei den Bahnprojekten sollen diesem in regelmässigen Abständen strategische Entwicklungsprogramme mit baureifen Bauprojekten vorgelegt werden.