Das Gentech-Moratorium in der Schweiz soll verlängert werden. Das hat der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung beschlossen. Er will aber gleichzeitig die gesetzlichen Grundlagen für den Anbau von Gentech-Produkten schaffen.
Heute ist der Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich für Forschungszwecke. Ende 2017 läuft das Gentech-Moratorium, welches das Parlament bereits zweimal verlängert hat, jedoch aus.
Der Bundesrat wollte ursprünglich ab diesem Zeitpunkt GVP zulassen. Er schickte 2013 einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, welcher die Koexistenz von konventionellen Kulturen und gentechnisch veränderten Organismen regeln sollte. Die Regelung sollte die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten.
In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben jedoch auf Kritik. Viele Teilnehmende sprachen sich grundsätzlich gegen den Anbau von GVO aus, die vorgeschlagenen Bestimmungen wurden von der Mehrheit kritisiert. Die Bundesämter für Umwelt und für Landwirtschaft hätten deshalb nun neue Optionen ausgearbeitet, schreibt der Bundesrat.
Verlängerung bis 2021
Zum einen soll nun das Moratorium bis 2021 verlängert werden. Dies erlaubt nach Ansicht des Bundesrates eine «gründliche und sachliche Diskussion» des möglichen künftigen Einsatzes von GVO in der schweizerischen Landwirtschaft.
Zum anderen schlägt der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage vor, welche eine Einführung von GVO in der Landwirtschaft ermöglichen würde. Diese legt Standards fest, welche die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten sollen.
Ein Sinneswandel zugunsten von gentechnisch veränderten Organismen könne nicht ausgeschlossen werden, begründet der Bundesrat den Entscheid. Er will auf den Fall vorbereitet sein, dass eine neue transgene Pflanzensorte für die Konsumenten, die Landwirtschaft oder aus Gründen der Nachhaltigkeit von Interesse wäre.
GVO-Anbaugebiete festlegen
Die Departement UVEK und WBF werden nun in diesem Sinn eine Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Nach dem Willen des Bundesrates soll der Anbau von GVO auf bestimmte Gebiete beschränkt werden können. Deshalb soll die gesetzliche Grundlage zur Bezeichnung von GVO-Anbaugebieten geschaffen werden. Im ersten Entwurf hatte der Bundesrat vorgeschlagen, GVO-freie Gebiete festzulegen. Darauf verzichtet er nun aber.
Das zum Gesetz gehörende Verordnungsrecht zur Koexistenz von traditionellen Kulturen und Gentech-Pflanzen sowie die technischen Bedingungen für die GVO-Anbaugebiete will der Bundesrat ausserdem erst zu einem späteren Zeitpunkt erarbeiten – «sofern sich ein Ende beziehungsweise eine Lockerung des GVO-Moratoriums abzeichnet.»
Verlängerung nur beschränkt möglich
Der Bundesrat hält fest, eine Verlängerung des Moratoriums sei nach seiner Ansicht nur so lange möglich, als dieses «hinreichend begründet und sowohl zeitlich als auch sachlich begrenzt sei».
Die Gegner einer Koexistenz-Regelung machen geltend, die Schweiz sei dafür zu klein beziehungsweise die Gefahr von Vermischungen zu gross. In der Vernehmlassung wurde auch moniert, die Konsumentinnen und Konsumenten lehnten GVO-Produkte mehrheitlich ab, und der Schweizer Landwirtschaft würden die heute auf dem Markt erhältlichen GVO keinen Vorteil bringen. Auch die Abhängigkeit von Agrarkonzernen wurde als Argument gegen Gentech-Produkte vorgebracht.