Wenn Geräte so konzipiert sind, dass sie früher als technisch angezeigt unbrauchbar werden, ärgert das den Konsumenten, und es schadet der Umwelt. Der Bundesrat will aber das Problem der sogenannten „geplanten Obsoleszenz“ nicht isoliert angehen.
Von geplanter Obsoleszenz ist die Rede, wenn ein Hersteller sein Produkt bewusst so fabriziert, dass es nach einer bestimmten Zeit nicht mehr funktioniert. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen danach ein neues Produkt kaufen, was die Kassen der Hersteller klingeln lässt.
Verbürgt ist das Vorgehen bei Glühbirnen im vergangenen Jahrhundert: Die Hersteller vereinbarten zur Ankurbelung ihres Geschäfts eine maximale Brenndauer. Vermutet wird geplante Obsoleszenz heute in manchen Kreisen bei Handys und anderen modernen Elektronikgeräten.
Schwieriger Nachweis
Der Nachweis sei jedoch schwer zu erbringen, dass „eine Mehrheit der Produzenten die Lebensdauer ihrer Produkte gezielt willkürlich verkürzt“, schreibt der Bundesrat am Donnerstag in seiner Antwort auf ein Postulat der Grünen Fraktion.
Die Grünen verlangten einen Bericht, wie das Phänomen bekämpft werden könnte. Eine Pflicht zur Angabe der Lebensdauer des Produkts oder eine Mindestgarantiezeit könnten aus ihrer Sicht Abhilfe schaffen. Der Bundesrat empfiehlt dem Nationalrat, den Vorstoss abzulehnen.
Die Regierung anerkennt zwar, dass die „geplante Obsoleszenz“ im Widerspruch zu einer effizienten und ressourcenschonenden Wirtschaft steht. Aus ihrer Sicht beschränkt sich das Postulat aber zu stark auf das Phänomen. Für zielführender hält sie Massnahmen, die generell die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten erhöhen und damit deren ökologische Fussabdrücke verkleinern.
Die Angabe der Lebensdauer könnte dazu beitragen, schreibt der Bundesrat. Zudem verweist er darauf, dass das Parlament im März 2012 bereits die Verjährungsfrist für Garantieansprüche verlängert habe. Ausserdem könnten die Leute mit entsprechenden Informationen dazu angehalten werden, ihre Geräte sorgsam zu unterhalten.