Bundesrat will Grenzkontrollen in Notlagen wieder zulassen

Die Schlagbäume waren Ende 2008 abgebaut worden: Die Schweiz als Schengen-Land schaffte die systematischen Kontrollen an der Grenze ab. In besonderen Lagen sollen nun wieder verdachtsunabhängige Personenkontrollen an der Binnengrenze durchgeführt werden dürfen.

Schweizer Grenzwächter am Grenzübergang in Basel (Archiv) (Bild: sda)

Die Schlagbäume waren Ende 2008 abgebaut worden: Die Schweiz als Schengen-Land schaffte die systematischen Kontrollen an der Grenze ab. In besonderen Lagen sollen nun wieder verdachtsunabhängige Personenkontrollen an der Binnengrenze durchgeführt werden dürfen.

Die EU ist unter dem Druck der Migrationsströme bereits letztes Jahr vom Prinzip der offenen Grenzen innerhalb des Schengen-Raums abgewichen. Im Oktober führte sie einen Notfallmechanismus ein, der verdachtsunabhängige Grenzkontrollen während einer beschränkten Zeit erlaubt.

Kontrollen während zwei Jahren

Der Bundesrat möchte nun nachziehen. Er hat am Mittwoch eine Botschaft zur Änderung der Schengener Zusammenarbeit vorgelegt. Schon bisher konnten bei schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit während 30 Tagen Personenkontrollen an der Binnengrenze durchgeführt werden.

Neu soll dies während sechs Monaten möglich sein. Liegen aussergewöhnliche Umstände vor, dürfen während maximal zwei Jahren Grenzkontrollen durchgeführt werden. Auch in Dringlichkeitsfällen – darunter werden etwa terroristische Angriffe verstanden – sind Grenzkontrollen gestattet.

Schweiz entscheidet selber

Die Schweiz kann selbst entscheiden, ob und wie lange sie an den eigenen Grenzen kontrollieren will. Die Massnahme muss aber im Verhältnis zur Bedrohung stehen, sie muss also zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit notwendig sein.

Grenzkontrollen könnten namentlich dann wieder nötig werden, wenn ein Schengen-Staat die Aussengrenze nicht ausreichend schützen kann. Darum soll mit der Einführung des neuen Grenz-Regimes die gemeinsame Verantwortung der Schengen-Staaten für Personenkontrollen an der Aussengrenze gestärkt werden.

Wenn schwerwiegende Mängel bei Kontrollen an den Aussengrenzen festgestellt werden, muss der betreffende Schengen-Staat künftig dringliche Massnahmen ergreifen und darüber Bericht erstatten. Die EU-Kommission kann zudem Empfehlungen für konkrete Massnahmen aussprechen. Tritt keine Verbesserung ein, können unter gewissen Voraussetzungen Kontrollen an den Binnengrenzen zum betreffenden Schengen-Staat wieder eingeführt werden.

Durchsetzung verschärft

Eine weitere Änderung betrifft die neuen EU-Regeln zur Überprüfung der Anwendung von Schengen-Recht in den Mitgliedstaaten. Die Vor-Ort-Besuche durch Sachverständigengruppen – sie sind das Hauptinstrument der Evaluierungen – können künftig auch unangekündigt erfolgen.

Fördern solche Länderkontrollen Umsetzungsmängel zu Tage, können die Schengen-Staaten dem betroffenen Staaten Empfehlungen erteilten, deren Umsetzung eng begleitet werden. Die Hauptverantwortung für die Evaluierungsverfahren liegt aber wie bisher bei den Schengen-Staaten selbst.

Nächster Artikel