Bundesrat will Hürden für Zivildienst nicht erhöhen

Der Bundesrat will die Hürden für den Zivildienst nicht weiter erhöhen. Auf Basis eines Berichts ist er zum Schluss gekommen, dass das Interesse am Zivildienst die Armeebestände nicht gefährdet. Auch sieht er die Wehrgerechtigkeit nicht in Frage gestellt.

Zivildienstleistende im Ausbildungszentrum im bernischen Schwarzenburg (Bild: sda)

Der Bundesrat will die Hürden für den Zivildienst nicht weiter erhöhen. Auf Basis eines Berichts ist er zum Schluss gekommen, dass das Interesse am Zivildienst die Armeebestände nicht gefährdet. Auch sieht er die Wehrgerechtigkeit nicht in Frage gestellt.

Nach der Abschaffung der Gewissensprüfung hatte das Interesse am Zivildienst stark zugenommen. Nun sind die Zulassungen zum Zivildienst aber wieder zurückgegangen, wie ein Bericht zeigt, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Deshalb verzichtet der Bundesrat darauf, weitere Massnahmen zu ergreifen, um den Zivildienst weniger attraktiv zu machen.

Seit April 2009 müssen Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur erklären, aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten zu wollen, und bereit sein, anderthalb Mal länger Dienst zu leisten als in der Armee. Dies gilt als Tatbeweis.

Starker Anstieg der Gesuche

Nach dieser Änderung stieg die Zahl der Zivildienstgesuche stark an: In den ersten zwölf Monaten wurden rund 8500 Gesuche eingereicht, früher waren es jährlich rund 2000 gewesen. In der Folge verschärfte der Bundesrat die Zulassungsbedingungen.

In einem ersten Schritt beschloss er Verschärfungen für Wechsel aus der Armee in den Zivildienst. Seit Herbst 2009 wird über Gesuche, die während Wiederholungskursen gestellt werden, erst nach dem Militärdienst entschieden. Seit dem Frühjahr 2010 wird über sämtliche Gesuche aus dem Militärdienst frühestens nach vier Wochen entschieden.

Neue Hürden beschlossen

Im Frühjahr 2011 traten weitere Massnahmen in Kraft. Die Zulassungsverfahren sind seither komplizierter. Wer ein Gesuch einreicht, muss der Vollzugsstelle nach vier Wochen Bedenkfrist mitteilen, ob er daran festhält. Ferner müssen Rekruten, die Zivildienst leisten möchten, in einem Gespräch die Gründe für ihren Wunsch nennen. Ausserdem wurden die Spesenansätze halbiert.

Daraufhin gingen die Zulassungen stark zurück. Zwar waren sie auch nach den diversen Massnahmen noch um 174 Prozent höher als vor Abschaffung der Gewissensprüfung, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Im Vergleich zum ersten Jahr nach Abschaffung der Gewissensprüfung gingen die Zulassungen jedoch 2011 um 48 Prozent zurück, von 8533 auf 4459.

Weniger Dienstuntaugliche

Der Bericht zeigt auch, dass es seit der Abschaffung der Gewissensprüfung weniger Militärdienstuntaugliche gibt. 2011 wurden rund 2000 weniger Dienstuntaugliche registriert als 2008. Die Zunahme der Abgänge aus der Armee wegen dem Zivildienst wurde zu zwei Dritteln kompensiert durch den Rückgang der Abgänge wegen Militärdienstuntauglichkeit.

Der Anteil der Militärdienstpflichtigen, die ihre verfassungsmässige Pflicht mit einer persönlichen Dienstleistung erfüllten, sei somit seit 2010 grösser als vor der Abschaffung der Gewissensprüfung, heisst es im Bericht.

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