Das Alter der Systeme und neue Aufgaben für den Überwachungsdienst machen laut Bund Investitionen in der Höhe von 70 Millionen Franken nötig. Gegen die geplanten Änderungen wie etwa die Aufbewahrungsdauer von Telefon-Randdaten regt sich Widerstand.
Für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs rechnet der Bund mit Investitionen von 70 Millionen Franken bis 2021 – unter anderem wegen der neuen Aufgaben des Überwachungsdienstes.
Der Bundesrat will dem Parlament einen entsprechenden Verpflichtungskredit unterbreiten. Bis im Herbst soll das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Botschaft zuhanden des Parlaments erstellen. Heute hat Justizministerin Simonetta Sommaruga dem Bundesrat eine Gesamtschau der anstehenden Investitionen präsentiert.
Diese schaffe Klarheit über die zu erwartenden Kosten, noch während das Parlament über die Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) berate, schreibt das EJPD.
Den Finanzierungsbedarf bis 2021 schätzt das Departement auf insgesamt 91 Millionen Franken. Rund 21 Millionen davon kann es aus vorhandenen Mitteln finanzieren. Das Parlament soll daher über einen Verpflichtungskredit von 70 Millionen für die Jahre 2016 bis 2021 entscheiden. Im Schnitt seien jährlich Investitionen von 13 Millionen Franken nötig, schreibt das EJPD.
Probleme mit Herstellerin
Das neue System zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen von Strafverfahren soll in der ersten Hälfte des Jahres 2015 in Betrieb gehen. Bei der Beschaffung des Systems hatte es Probleme gegeben.
Weil der Testbetrieb nicht so lief, wie die Behörden sich dies vorstellten, wurde die Herstellerin gewechselt. Der Bundesrat sprach einen Zusatzkredit von 13 Millionen Franken, insgesamt kostete der Wechsel 18 Millionen Franken.
Neue Überwachungsaufgaben kosten
Dass weitere Kosten anstehen, begründet das EJPD zum einen mit dem Alter der Systeme beim Überwachungsdienst. Teile davon müssten dringend ersetzt werden. Zum anderen müssten die Systeme wegen des wachsenden Angebots der Fernmeldedienstanbieter erweitert und leistungsfähiger gemacht werden.
Ausserdem zögen die Änderungen der Systeme beim Überwachungsdienst des Bundes Investitionsbedarf bei den Informationssystemen beim Bundesamt für Polizei nach sich. Als weiteren Grund nennt das EJPD die Revision des BÜPF. Diese werde dem Überwachungsdienst voraussichtlich neue Aufgaben bringen, die Investitionen erforderten.
Widerstand gegen «Schnüffelstaat»
Ob der Dienst tatsächlich neue Aufgaben erhält, ist allerdings offen. Gegen die geplanten Änderungen regt sich Widerstand. Die Jungparteien von SP, Grünen und SVP warnen vor einem «Schnüffelstaat» und drohen mit dem Referendum.
Zuerst ist aber der Nationalrat am Zug. Der Ständerat stimmte den Gesetzesänderungen zu, mit welchen der Bundesrat die Überwachung ans Internetzeitalter anpassen will. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Strafverfolgungsbehörden Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um Skype-Gespräche von Kriminellen mithören zu können.
Zur Debatte steht ausschliesslich die Überwachung im Rahmen von Strafverfahren. Sommaruga betonte im Ständerat, mit dem Nachrichtendienst, der präventiven Überwachung und dem Bespitzeln von unbescholtenen Bürgern habe dies nichts zu tun.
Umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Weil sich die Telekommunikation in den letzten Jahren stark verändert hat, will der Bundesrat nun aber die Regeln anpassen. Heute können sich Kriminelle mit verschlüsselter Internet-Telefonie einer Überwachung entziehen.
Zu diskutieren gab im Ständerat neben den Staatstrojanern und den Kosten für Fernmeldedienstanbieter die Aufbewahrungsdauer der Randdaten. Das sind Daten, die verraten, wer wie lange mit wem am Telefon gesprochen hat. Die Telefon-Randdaten sollen künftig zwölf statt sechs Monate aufbewahrt werden.