Die Unterstützung des Bundes für den Aufbau eines nationalen Innovationsparks wird konkreter. Der Bundesrat hat dem Parlament dazu am Mittwoch die gesetzlichen Grundlagen vorgeschlagen. Auf Druck der Kantone will er die Bundesunterstützung nun aber nicht auf einen Standort beschränken.
Seit die Stiftung Forschung Schweiz im Herbst 2007 in einer Machbarkeitsstudie den ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf bei Zürich als geeigneten Standort für einen Innovationspark von internationaler Bedeutung bezeichnete, wurden in vielen Regionen der Schweiz solche Ideen entwickelt – etwa in Biel oder in Raron VS.
Nicht überraschend lehnten deshalb die Kantone in der Vernehmlassung zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) den Vorschlag des Bundesrats ab, die Bundesunterstützung auf genau einen Standort zu beschränken. So vorzugehen sei „fragwürdig, unrealistisch oder nicht machbar“ erklärten sie.
Umstrittenem Standortentscheid ausgewichen
Um im Wettbewerb der Kantone nicht mit einem umstrittenen Standortentscheid für böses Blut zu sorgen, entschied der Bundesrat nun am Mittwoch auf Antrag von Forschungsminister Didier Burkhalter, dem Parlament einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten: Der Aufbau eines nationalen Innovationsparks soll auch in Form eine Verbundes verschiedener Standorte und ihrer Träger möglich sein.
Der Bundesrat übernimmt damit einen Vorschlag, den die Stiftung Forschung Schweiz Anfang 2010 machte, um die Interessen der verschiedenen möglichen Standorte unter einen Hut zu bringen.
Laut Burkhalter will der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen Formulierung den möglichen Trägern eines Innovationsparks die geforderte Flexibilität einräumen. Gleichzeitig wolle der Bundesrat aber auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass er den Aufbau eines Innovationsparks wünsche.
Erst der Ankick
Es handle sich dabei um ein Generationenprojekt, das vergleichbar sei mit dem „Innovationspark“ des Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Boston sein soll. Gefordert seien nun die möglichen Träger eines solchen Innovationsparks. Beteiligen müssen sich sowohl Kantone und Forschungsinstitutionen als auch die Privatwirtschaft.