Bundesrat will keine Zigaretten-Werbung mehr

Kein Verkauf von Zigaretten an Minderjährige und ein weit gehendes Verbot von Werbung für Tabakprodukte: Mit einem neuen Gesetz will der Bundesrat erreichen, dass möglichst wenige Jugendliche überhaupt mit dem Rauchen anfangen. Die Interessen der Wirtschaft verliert er dabei nicht ganz aus den Augen.

Zigarettenwerbung in Zürich im Jahr 2006 (Archiv) (Bild: sda)

Kein Verkauf von Zigaretten an Minderjährige und ein weit gehendes Verbot von Werbung für Tabakprodukte: Mit einem neuen Gesetz will der Bundesrat erreichen, dass möglichst wenige Jugendliche überhaupt mit dem Rauchen anfangen. Die Interessen der Wirtschaft verliert er dabei nicht ganz aus den Augen.

Der am Mittwoch präsentierte Vernehmlassungsentwurf für ein Tabakprodukte-Gesetz verbietet Werbung auf Plakaten, in Kinos, Print- und elektronischen Medien. In Radio und Fernsehen sind Spots für Zigaretten und andere Tabakprodukte schon heute untersagt.

Auch Aktionen, bei welchen Zigaretten günstiger abgegeben werden, wären gemäss dem Entwurf nicht mehr erlaubt. Weiterhin zulässig sein sollen hingegen Werbung am Kiosk, an Automaten und in Fachpublikationen sowie direkte Werbesendungen an erwachsene Raucher.

Obwohl der Bundesrat den Jugendschutz in den Vordergrund stellt, ist gemäss seinen Vorschlägen auch das Sponsoring von Veranstaltungen weiterhin erlaubt, sofern diese keinen internationalen Charakter haben.

Bundesrätlicher Kompromiss

Damit sind beispielsweise Openair-Festivals, welche vor allem von jungen Leuten frequentiert werden, vom Verbot ausgenommen. «Es gilt, ein Gleichgewicht zu finden zwischen den Interessen des Gesundheitsschutzes und jenen der Wirtschaft», erklärte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.

Das führe dazu, dass die Schweiz auch in Zukunft weniger weit gehe als andere europäische Länder. Dafür sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen verkraftbar für die Wirtschaft, ist Berset überzeugt. In den meisten EU-Ländern gilt ein umfassendes Werbeverbot von Tabakwaren, das auch Sponsoring umfasst.

In der Schweiz sind einige Kantone mit eigenen Regelungen bereits über die Vorschriften des Bundes hinausgegangen: Die meisten Kantone haben Werbung im öffentlichen Raum verboten, in einigen darf auch in Kinos oder mittels Sponsoring schon heute nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden.

Konsequente Alterskontrollen

In mehreren Kantonen ist der Zigarettenverkauf an Minderjährige ebenfalls bereits verboten. Dies soll künftig in der ganzen Schweiz gelten. Laut Berset liegt darin der Kern der Revision: Jugendliche sollen davon abgehalten werden, überhaupt mit dem Rauchen anzufangen. «Es geht darum, ein klares Signal auszusenden, dass Tabak kein harmloses Produkt ist», sagte er.

Der Gesundheitsminister verwies auf Studien, die einen direkten Zusammenhang zwischen Werbung und dem Rauchen bei Jugendlichen nachweisen. Es zeige sich auch, dass jene, die bis zum 18. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen angefangen hätten, dies auch später kaum mehr täten. Umgesetzt werden soll das Verbot mit konsequenten Alterskontrollen und mit Testkäufen.

Gleiche Regeln für nikotinhaltige E-Zigaretten

Mit dem neuen Gesetz legt der Bundesrat auch eine Lösung für E-Zigaretten vor. Nikotinhaltige E-Zigaretten sollen zwar zugelassen, normalen Zigaretten aber gleichgestellt werden. Für sie sollen die gleichen Einschränkungen bei Verkauf und Werbung gelten wie für Tabakwaren.

Mit nikotinhaltigen E-Zigaretten will der Bundesrat erwachsenen Rauchern eine weniger schädliche Alternative zur Verfügung stellen, wie Berset sagte. In seinem Bericht zum Entwurf weist der Bundesrat aber auch darauf hin, dass die Auswirkungen des langfristigen Gebrauchs noch weitgehend unbekannt seien.

Alle E-Zigaretten – ob mit oder ohne Nikotin – sollen unter das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen. Damit wären sie überall dort verboten, wo heute Rauchverbote gelten. Nur so sei die Vorschrift überhaupt umsetzbar, sagte Berset. Normale Zigaretten und E-Zigaretten seien kaum zu unterscheiden, noch schwieriger sei es bei E-Zigaretten mit und ohne Nikotin.

Kinos leiden besonders

Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Werbeverbots wären beschränkt. Die Tabakindustrie hat letztes Jahr rund 21 Millionen Franken in den Schweizer Werbemarkt investiert – Rabatte im Rahmen einer Werbekampagne sind dabei nicht berücksichtigt.

Die Tabakbranche bildet damit das Schlusslicht der 24 von Media Focus erhobenen Branchen. Zum Vergleich: In Nahrungsmittelwerbung werden jährlich brutto 500 Millionen Franken investiert. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben in den klassischen Werbeträgern TV, Print, Plakate, Radio oder Digital 2013 in der Schweiz auf 4,84 Milliarden Franken.

Stark von einem Werbeverbot betroffen wären allerdings Kinos, bei welchen die Werbeeinnahmen aus Tabakwerbung fast 6 Prozent der gesamten Werbeeinnahmen ausmachen.

Heute sind Tabakwaren im Lebensmittelgesetz geregelt. Die Vorschläge des Bundesrats für ein neues Tabakproduktegesetz gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 12. September 2014.

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