Bundesrat will Kundenschutz bei Finanzprodukten verbessern

Private Anlegerinnen und Anleger sollen besser vor dem ungewollten Kauf riskanter Finanzprodukte geschützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.

Bankkunden sollen gut beraten werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Private Anlegerinnen und Anleger sollen besser vor dem ungewollten Kauf riskanter Finanzprodukte geschützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.

Die internationale Entwicklung verlange generell einen verbesserten Kundenschutz im Finanzmarktrecht, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Er verweist zudem auf die Forderung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) nach klaren Verhaltensregeln.

Die FINMA hatte kürzlich eine Verschärfung des Rechts gefordert. Wenn sich die Schweiz nicht an die strengere EU-Regulierung anpasse, drohe sie zu einem „Kundenschutz-Entwicklungsland“ zu werden, sagte FINMA-Direktor Patrick Raaflaub.

Nach Ansicht der FINMA werden Kunden heute oft schlecht über Finanzprodukte informiert und ungenügend vor Risiken gewarnt. Nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers verloren auch viele Schweizer Kunden Geld. Sie waren sich nicht bewusst gewesen, in welche Art Finanzvehikel sie ihr Geld steckten.

Anpassung an EU-Regeln

Der Bundesrat fürchtet aber auch um die Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Unterschiedliche Regulierungsniveaus könnten sich stark negativ auswirken, warnt er. Weiter möchte er vermeiden, dass in der Schweiz gewisse Finanzprodukte je nach Anbieter unterschiedlichen Anforderungen unterstehen.

Das Finanzdepartement soll nun in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Polizeidepartement vertieft prüfen, welche Anpassungen notwendig sind. Es wird dabei externe Experten, Interessenvertreter und Direktbetroffene einbeziehen.

Kenntnisse der Anleger abklären

Die FINMA hatte ein Paket mit 18 Massnahmen vorgeschlagen. Sie forderte höhere Anforderungen für die Dokumentation von Finanzprodukten sowie neue Pflichten für Finanzdienstleister in der Kundenberatung.

Nach dem Willen der FINMA sollen Kundenberater beispielsweise zwingend abklären müssen, über welche Kenntnisse und Erfahrungen Privatanleger verfügen, welche Anlageziele sie verfolgen und wie ihre Vermögensverhältnisse aussehen.

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