Bundesrat will nicht an „Fristenregelung“ rütteln

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ zur Ablehnung. Die Regierung will, dass auch künftig moralische, religiöse oder sozialethische Gründe beim Entscheid für oder wider eine Abtreibung im Vordergrund stehen – und nicht finanzielle Kriterien.

Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern (Bild: sda)

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ zur Ablehnung. Die Regierung will, dass auch künftig moralische, religiöse oder sozialethische Gründe beim Entscheid für oder wider eine Abtreibung im Vordergrund stehen – und nicht finanzielle Kriterien.

Die Regierung hat sich am Mittwoch vor die so genannte Fristenregelung gestellt, welche vor 10 Jahren mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 Prozent vom Volk angenommen wurde. Ziel der Fristenregelung war, Gesetz und Realität in Einklang zu bringen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist seither in den ersten zwölf Wochen nach der letzten Periode straflos, wenn die Schwangere eine Notlage geltend macht und einen Eingriff schriftlich verlangt. Zudem muss sie sich vom Arzt eingehend beraten lassen. Erst dann wird der Eingriff von der Grundversicherung finanziert.

Gesundheitsminister Alain Berset sagte vor den Medien in Bern, das Gesetz ermutige Frauen keineswegs, eine Schwangerschaft abzubrechen. Im Gegenteil: Das Gesetz habe sich bewährt, die Anzahl Schwangerschaftsabbrüche sei im Vergleich zu 2001 zurückgegangen.

Kosten-Argument

Das Initiativkomitee aus christlich-konservativen Kreisen fordert mit seinem Volksbegehren „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“, dass Abtreibungen – unter Vorbehalt weniger Ausnahmen – nicht mehr durch die obligatorische Krankenversicherung bezahlt werden.

Die Initianten machen eine Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung geltend. „Abtreibungen sind keine Krankheit“, begründete der damalige SVP-Nationalrat und heutige Ständerat Peter Föhn (SZ) das Begehren bei der Lancierung.

Der Bundesrat hingegen ist der Meinung, dass „die ungefähr acht Millionen Franken, die bei einer Streichung der Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch in der Grundversicherung eingespart werden könnten, sich angesichts der rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Frauen nicht rechtfertigen lassen“.

Geld darf Entscheid nicht beeinflussen

Die Problematik eines Schwangerschaftsabbruchs könne nicht auf Zahlen reduziert werden, sagte Berset. Im Vordergrund stünden Frauen, die die Verantwortung eines schmerzhaften und endgültigen Entscheids tragen müssten. Das Geld dürfe dabei keine Rolle spielen.

„Oder wollen wir wirklich, dass eine Frau ein Kind austrägt, nicht weil sie es wünscht, sondern weil ihr die Mittel für einen Eingriff fehlen?“ Der Betrag, der mit der Initiative eingespart werden könnte, betrage weniger als 0,03 Prozent der Ausgaben der Grundversicherung.

Die Regierung kritisiert zudem, dass der Initiativtext zum Teil unpräzise formuliert sei. Dies könne wieder zu „gesetzeswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen mit schädlichen Folgen für die Gesundheit der Frauen führen“. Die Kosten dafür müsste dann wiederum die Krankenversicherung tragen.

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