Der Bundesrat will allen Ländern Steueramtshilfe nach OECD-Standard leisten, mit welchen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Er hat das Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Der Informationsaustausch nach geltendem OECD-Standard soll somit auch auf Doppelbesteuerungsabkommen anwendet werden, die noch nicht an den Standard angepasst wurden, wie das EFD mitteilte.
Die Schweiz könnte den OECD-Standard zum Informationsaustausch anwenden, ohne formelle Verhandlungen zu führen. Sie würde dies allerdings nur unter dem Vorbehalt der Reziprozität tun: Die Partnerstaaten müssten ebenfalls mit der Schweiz Steuerinformationen auf Anfrage austauschen. Zudem müssten der Datenschutz und das Spezialitätenprinzip gewahrt werden.
Ganzes Netz anpassen
Mit dieser Massnahme unterstreiche der Bundesrat seinen Willen, den OECD-Standard betreffend Amtshilfe in Steuerfragen rasch umzusetzen, schreibt das EFD. Andere Staaten wie Belgien oder Singapur hätten ihr DBA-Netz auf dieselbe Weise vollständig dem internationalen Standard angepasst.
Dass der Standard bei allen Staaten mit DBA angewendet wird, verlangt auch eine von Nationalrat Ruedi Noser (FDP/ZH) eingereichte Motion. In den letzten Jahren hatte die Schweiz zahlreiche Abkommen angepasst. Seit 2009 wurden 45 DBA oder Steuerinformationsabkommen mit anderen Staaten gemäss internationalem Standard revidiert oder abgeschlossen, 36 davon sind in Kraft.
Auch Gruppenanfragen möglich
Zum aktuellen OECD-Standard gehören unter anderem Gruppenanfragen. Dies bedeutet, dass die Staaten auch dann Amtshilfe leisten, wenn sich das Gesuch auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen bezieht, die sich durch ein bestimmtes Verhaltensmuster verdächtig gemacht haben.
Bald schon soll der automatische Informationsaustausch zum OECD-Standard erklärt werden. Vergangene Woche gab die OECD erste Details dazu bekannt. Offiziell vorgestellt werden soll der Standard in einigen Tagen am G-20-Ministertreffen in Sydney. Die technischen Anwendungsrichtlinien könnten dann im Sommer vorliegen.
Hat der OECD-Rat den Standard genehmigt, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihn zu übernehmen. Dies gilt auch für die Schweiz. Die Umsetzung könnte allerdings Jahre dauern. Unter anderem muss erst eine Informatiklösung vorliegen, die den Austausch grosser Datenmengen zwischen den Staaten ermöglicht.