Bundesrat will Rechte des Kindes beim Unterhaltsrecht stärken

Für Kinder getrennter Eltern soll das Recht auf Unterhalt gestärkt werden, damit sie finanziell besser abgesichert sind. Bis Ende 2013 legt der Bundesrat dem Parlament eine neue Regelung vor. Er sieht sich nach der Vernehmlassung in ihren Vorschlägen bestätigt.

Paar mit Kind (Symbolbild) (Bild: sda)

Für Kinder getrennter Eltern soll das Recht auf Unterhalt gestärkt werden, damit sie finanziell besser abgesichert sind. Bis Ende 2013 legt der Bundesrat dem Parlament eine neue Regelung vor. Er sieht sich nach der Vernehmlassung in ihren Vorschlägen bestätigt.

Mit der Reform des Unterhaltsrechts bezweckt der Bundesrat, das Recht des Kindes in den Vordergrund zu stellen. Kinder von Konkubinatspaaren sollen bei einer Trennung beispielsweise nicht mehr benachteiligt sein gegenüber Kindern von verheirateten Eltern. Diese erhalten heute tendenziell weniger Leistungen.

Dieser und andere Punkte des Reformvorschlags seien in der Vernehmlassung im Grundsatz von einer breiten Mehrheit befürwortet worden, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mit. 25 Kantone, 6 Parteien und die Mehrheit der Organisationen sprachen sich laut EJPD für die Vorlage aus. Deshalb will der Bundesrat seine Vorschläge grundsätzlich weiterverfolgen.

Einheitliche Eintreibung

Als einen zentralen Punkt streicht der Bundesrat heraus, dass die Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge schweizweit harmonisiert werden soll, damit die betroffenen Kinder den Beitrag regelmässig erhalten. Der Bund soll den kantonalen Inkassostellen vorschreiben können, wie sie Müttern und Vätern beim Durchsetzen ihrer Ansprüche beistehen müssen.

Zudem erhält der Unterhaltsbeitrag Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen: Bei einer Trennung müssen sich die Eltern zuerst um den Kindesunterhalt kümmern, bevor sie beispielsweise den Unterhalt des wirtschaftliche schwächeren Ehegattens regeln.

Bei der Unterhaltsberechnung wird zudem nicht mehr nur von den tatsächlichen Ausgaben, sondern auch von einem «angemessenen Betreuungsunterhalt» ausgegangen. Darunter werden die Kosten für die Kinderbetreuung verstanden, die der betreuuende Elternteil tragen muss. Bei einer hälftigen Teilung der Betreuung entfällt dieser Teilbeitrag.

Nach der Vernehmlassung will das EJPD noch prüfen, ob das Gesetz mehr Details regeln soll. Zur Diskussion stehen beispielsweise fixe Kriterien für die Bemessung des Beitrags und Angaben zur Dauer des Kindesunterhaltes. Ablehnend steht der Bundesrat aber der Idee gegenüber, einen Mindestbetrag für den Unterhalt zu verankern.

Kritik bei Müttern und Vätern

Die Vorschläge des Bundesrates waren in der Vernehmlassung bei Frauen- und Männerorganisationen nicht nur auf Gegenliebe gestossen. Frauenverbände kritisierten eine Benachteiligung der Frauen. Wenn das Geld nach der Trennung nicht für zwei Haushalte reiche, werde weiterhin die betreuungspflichtige Person auf das Sozialamt gehen müssen – in der Regel sei dies die Frau.

Der Bundesrat argumentiert, er könne das Problem nicht lösen, weil die Sozialhilfe keine Bundessache sei.

Die Männerorganisationen störten sich beim Unterhaltsrecht unter anderem daran, dass der Bundesrat offenbar vom Modell einer Familie mit einem Ernährer ausgegangen sei. Betreuung und Erwerbsarbeit würden heute häufiger geteilt. Sie kritisierten auch, dass die Berechnung des Unterhalts zu Fantasiezahlen führen könne.

Nächster Artikel