Der Bundesrat will stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen. Er setzt im Kampf gegen die Schattenwirtschaft insbesondere auf einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden. Den Arbeitgebern will er hingegen keine neuen Verpflichtungen aufbürden.
Am Mittwoch eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für die Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Viel ändern will er jedoch nicht: Das geltende Gesetz habe sich grundsätzlich bewährt, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann vor den Medien. Nur in einigen Punkten gebe es Optimierungsbedarf.
Das Gesetz solle weiterhin schlank bleiben, der Arbeitsmarkt nicht eingeschränkt werden. Ein konkretes Ziel, um wie viel die Schwarzarbeit reduziert werden soll, will der Bundesrat nicht vorgeben.
Besserer Austausch
Als zentrale Änderung schlägt der Bundesrat eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden vor. Unter anderem sollen Sozialhilfebehörden oder Einwohnerkontrollen den zuständigen Kontrollorganen künftig melden, wenn sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben.
Zudem sollen die beteiligten Behörden verpflichtet werden, Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren zu geben. Dadurch sollen die Kontrollorgane ihre Arbeit laufend verbessern können.
Eine weitere Änderung schlägt der Bundesrat bei den Anmeldepflichten von neuen Arbeitnehmenden vor: Künftig sollen Verstösse gegen diese Meldepflichten mit Strafe bedroht werden. Die Bussen sollen im Bereich des AHV-Rechts direkt durch die kantonalen Kontrollorgane auferlegt werden können. Im Bereich des Quellensteuerrechts soll die Sanktionskompetenz bei den kantonalen Steuerbehörden liegen.
Anreize für die Kantone
Der Bundesrat möchte zudem Anreize für die Kantone schaffen, stärker gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Eine Überprüfung hatte zu Tage gebracht, dass die Kontrolltätigkeit in einigen Kantonen kaum spürbar ist, wie es im erläuternden Bericht heisst.
Aus diesem Grund möchte der Bundesrat die finanzielle Beteiligung des Bundes anpassen: Kantone, welche heute die gesetzlich vorgesehenen Gebühren konsequent den fehlbaren Betrieben auferlegen, sollen besser gestellt werden.
45 Milliarden Franken schwarz erwirtschaftet
Letztes Jahr betrug der Anteil der Schattenwirtschaft an der gesamten Wirtschaftsleistung laut einer aktuellen Studie 6,9 Prozent. Das sind rund 45 Milliarden Franken – «eine ausserordentlich grosse Summe», wie Schneider-Ammann festhielt. International stehe die Schweiz aber gut da: Im OECD-Vergleich habe die Schweiz die zweittiefste Quote.
Mit der geplanten Vorlage soll das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA), welches 2008 in Kraft getreten ist, angepasst werden. Eine Überprüfung der Wirksamkeit im Jahr 2012 hatte ergeben, dass für eine bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Gesetzesänderung nötig ist. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. August 2015.