Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile für die Versicherten: Das soll künftig für Leistungen der Grundversicherung im ambulanten Bereich gelten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, muss der Versicherte die Differenz übernehmen.
Neu sollen die Versicherten ihren Arzt oder andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich frei wählen können, ohne dass ihnen dabei finanzielle Nachteile entstehen. Die Krankenkassen sollen die Kosten des gewählten Leistungserbringers übernehmen müssen.
Keine Mehrkosten für Krankenkassen
Die neue Regelung führe zu keinen Mehrkosten für die Grundversicherung, schreibt der Bundesrat. Mit der Anpassung erfüllt er einen Auftrag des Parlaments. Dieses hatte zwei Motionen dazu überwiesen.
Mit der heutigen Regelung wollte der Gesetzgeber eigentlich verhindern, dass den Versicherern aus der freien Arztwahl höhere Kosten erwachsen. Die Regelung führte jedoch dazu, dass die Versicherer jede einzelne Rechnung zuerst dahingehend prüfen müssen, ob die Behandlung am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung stattgefunden hat.
Da Versicherte heute häufig den Wohnort und die Arbeitsstelle wechselten, sei dies aufwändig und führe zu Mehrkosten für die Krankenkassen, befand das Parlament. Die Bestimmung laufe den Bestrebungen der Krankenversicherer zuwider, automatisiert abzurechnen und so Verwaltungskosten einzusparen.
Behandlungen im grenznahen Ausland
Der Bundesrat hat am Mittwoch auch Gesetzesänderungen zur Zusammenarbeit in grenznahen Regionen in die Vernehmlassung geschickt. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen. Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein.
Der Bundesrat will nun gesetzliche Grundlagen schaffen, damit diese Projekte dauerhaft weitergeführt werden können und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit möglich werden. Eine solche Regelung war auch in der Managed-Care-Vorlage geplant, die das Stimmvolk 2012 ablehnte.
Da es sich um ein unbestrittenes Thema handle, werde es nun wieder aufgenommen, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Die zwei bestehenden Pilotprojekte würden nur von wenigen Versicherten genutzt. Trotzdem sei das Bedürfnis der betroffenen Grenzregionen nach einer dauerhaften Zusammenarbeit gross. Die Revision führe auch zu einer Verbesserung des Versorgungsangebots in den Grenzregionen.