Die Schweizer Wirtschaft soll grüner werden. Dies findet auch der Bundesrat. Die Volksinitiative der Grünen Partei für eine Grüne Wirtschaft geht ihm aber zu weit. Er schlägt stattdessen Änderungen des Umweltschutzgesetzes vor, die als indirekter Gegenvorschlag dienen sollen.
Der Bundesrat wolle die Umweltpolitik modernisieren, schreibt das Umweltdepartement (UVEK) in einer Mitteilung vom Donnerstag. Er wolle die natürlichen Ressourcen schonen, den Konsum ökologischer gestalten und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Zu den geplanten Änderungen hat der Bundesrat eine Vernehmlassung eröffnet. Im Umweltschutzgesetz soll verankert werden, dass Bund und Kantone eine Verbesserung der Ressourceneffizienz anstreben, um die Umweltbelastung zu reduzieren.
Rücknahmepflicht für Verpackungen
Auch konkretere Massnahmen sind aber vorgesehen: Der Bund soll die Kompetenz erhalten, im Detailhandel eine Rücknahmepflicht für Verpackungen einzuführen, falls dies nötig sein sollte, um deren Verwertung sicherzustellen.
Abfälle sollen künftig verwertet werden müssen, wenn dies möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Dies betrifft insbesondere verwertbare Metalle. Gemäss dem Vorschlag könnte der Bundesrat die Verwendung von Materialien und Produkten für bestimmte Zwecke einschränken.
Weiter könnte der Bundesrat vorschreiben, dass Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, welche die Umwelt erheblich belasten, die Käufer darüber informieren müssen.
Regeln für Rohstoffhändler
Regeln sieht der Entwurf auch für die Rohstoffbranche vor: Wenn Rohstoffe nicht im Einklang mit den Vorschriften des Ursprungslandes angebaut, abgebaut oder gehandelt worden sind oder wenn der Abbau die Umwelt erheblich belastet, könnte der Bundesrat Anforderungen stellen.
Er soll das Inverkehrbringen von Rohstoffen auch verbieten oder einer Meldepflicht unterstellen können. Bei all diesen Massnahmen müsste er «international anerkannte Standards» berücksichtigen. Damit wird die Grundlage geschaffen für die Einführung einer EU-analogen Regelung zum Verbot des Handels mit illegal geschlagenem Holz, wie es im Bericht zur Vernehmlassung heisst.
Der Gesetzesentwurf sieht Strafbestimmungen vor. Wer Vorschriften über die Reduktion der durch Rohstoffe und Produkte verursachten Umweltbelastung vorsätzlich verletzt, soll mit einer Busse bis zu 20’000 Franken bestraft werden können.
Vereinbarungen mit der Wirtschaft
In seinem Bericht zur Vernehmlassung betont der Bundesrat allerdings, im Vordergrund stünden freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft. Nur wenn diese nicht zu den gewünschten Effekten führten, würde der Bundesrat zusätzliche Kompetenzen erhalten.
Mit der Umsetzung der Massnahmen könne die Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbessert werden, schreibt der Bundesrat. Dies eröffne auch Marktchancen auf wichtigen Zukunftsmärkten, etwa für ressourcenschonende Technologien.
Die Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» geht dem Bundesrat aber zu weit. Er hatte bereits früher beschlossen, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Die Grüne Partei will mit der Initiative erreichen, dass der Ressourcenverbrauch sinkt.
Zu grosser Fussabdruck
Heute ist der ökologische Fussabdruck der Schweiz mindestens dreimal so gross wie er sein dürfte. Die Schweizer Bevölkerung verbraucht also mehr Ressourcen als im gleichen Zeitraum nachwachsen und produziert mehr Abfälle als verarbeitet werden.
Bei einem Ja zur Initiative müsste der ökologische Fussabdruck der Schweiz bis ins Jahr 2050 so reduziert werden, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet. Der Bundesrat hält fest, er begrüsse zwar die Stossrichtung, gehe aber davon aus, dass das Ziel bis 2050 nicht umsetzbar sei.
Der Anpassungsprozess in Richtung einer Grünen Wirtschaft sei eine Generationenaufgabe und werde die Schweiz und die internationale Gemeinschaft über Jahrzehnte hinaus prägen, hält der Bundesrat fest. Die heutige Lebensweise in den industrialisierten Ländern, die zu einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen führe, sei nicht nachhaltig. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September.