Bundesrat will verbindliche Altersbeschränkung für Games und Videos

Bei Games und Videos ist Jugendschutz heute Sache der Kantone, die das Problem in der Regel den Branchen überlassen. Dem Bundesrat genügt das nicht mehr. Er will einen schweizweit einheitlichen Rahmen für die Altersbeschränkung, Kontrollen und Sanktionen.

Spieler mit einem Kriegs-Onlinespiel (Symbolbild) (Bild: sda)

Bei Games und Videos ist Jugendschutz heute Sache der Kantone, die das Problem in der Regel den Branchen überlassen. Dem Bundesrat genügt das nicht mehr. Er will einen schweizweit einheitlichen Rahmen für die Altersbeschränkung, Kontrollen und Sanktionen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, bis nächstes Jahr ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Heute gebe es Branchenregelungen, aber nicht alle Anbieter machten dabei mit, erklärte Ludwig Gärtner vom Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage.

Die Branchenorganisationen hätten keine Möglichkeit, verbindliche Regeln festzulegen. Dort, wo es Regeln gibt, sind laut Gärtner die Kontrollen und die Sanktionierung ungenügend. Das neue Gesetz soll diese Lücken im Jugendschutz schliessen.

Rahmen für Selbstregulierung

«Ziel sind Rahmenbedingungen, innerhalb welcher sich die Branchen selber regulieren können», sagte Gärtner. Die Regelung bestimmter Bereiche soll den Branchen im Gesetz vorgeschrieben werden. Dieses könnte es Branchenorganisationen unter Umständen auch erlauben, für Nichtmitglieder verbindliche Regeln festzulegen, beispielsweise für die Alterskennzeichnung und die Altersbeschränkung.

In den meisten Kantonen gibt es heute keine gesetzliche Regelung für die Alterskennzeichnung und die Zugangskontrolle im Kino sowie die Abgabekontrolle bei DVD und Computerspielen. Die Zuständigkeit des Bundes im Jugendschutz ist beschränkt, weshalb er das neue Gesetz auch auf die allgemeine Kompetenz zur Regulierung privatwirtschaftlicher Tätigkeit stützen muss.

Mit dem Programm «Jugend und Medien» fördert er heute zusammen mit Kantonen und Branchenverbänden die Medienkompetenz der Jugendlichen. Dabei habe sich gezeigt, dass die Kantone die Probleme nicht allein lösen könnten, sagte Gärtner. Nach seinen Angaben sind sie daher einem bundesrechtlichen Rahmen gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt.

YouTube im Visier

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch beim Schutz der Jugendlichen vor ungeeigneten Inhalten im Internet. In der EU steht ein Entwurf für eine neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Diskussion, die unter anderem einen besseren Jugendschutz zum Ziel hat.

Vorgeschlagen wird ein Mechanismus, mit dem Nutzer schädliche Inhalte melden können, zudem Altersüberprüfungssysteme und ein Verhaltenskodex für die Branchen. Der Bundesrat erwägt, entsprechende Regeln zu erlassen. Es mache keinen Sinn, dass die Schweiz einen Sonderzug fahre, sagte Gärtner.

Über Jugendschutz wurde mit dem Aufkommen von Videospielen heftig diskutiert, für verbindliche Vorschriften fand sich jedoch keine politische Mehrheit. Zusätzliche Kompetenzen des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik hat das Parlament dieses Jahr abgelehnt.

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