Der Bundesrat hält es für verfrüht, weitere Massnahmen zu ergreifen gegen das «Too big to fail»-Problem der Schweizer Grossbanken. Er beantragt dem Parlament, Vorstösse der SP und der SVP für ein Verbot des Eigenhandels abzulehnen.
Der Bundesrat will das «Too big to fail»-Paket vorerst nicht verschärfen. Bevor neue Regeln erlassen werden, sollten aus Sicht des Bundesrates die bisherigen Massnahmen evaluiert werden.
Gemäss dem Bankengesetz müsse er dem Parlament spätestens im Februar 2015 Bericht erstatten, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf Motionen der SVP und der SP.
Ausserdem habe das Parlament ihn beauftragt, in einem Bericht Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Trennbankensystems aufzuzeigen. Diese Berichte seien abzuwarten, bevor spezifische Gesetzesvorlagen in Auftrag gegeben würden, schreibt der Bundesrat.
Eigenhandel verbieten
SVP und SP hatten im Nationalrat Vorstössen zugunsten einer Aufspaltung der Grossbanken zu einer Mehrheit verholfen. In der Folge setzten sich die Parteien zusammen, um die Idee zu konkretisieren. Sie reichten fast gleichlautende Motionen ein.
Im Zentrum stand allerdings nicht mehr die strikte Trennung von Investment Banking und Vermögensverwaltungsgeschäft, sondern ein Verbot des Handels auf eigene Rechnung für Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken. Diese Banken sollen von Banken mit Eigenhandel grundsätzlich getrennt werden.
Verbot schwierig durchzusetzen
Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass das Parlament die Idee schon im Rahmen der «Too big to fail»-Vorlage geprüft habe. Was das Verbots des Eigenhandels für Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken betreffe, habe sich gezeigt, dass die Definition des Eigenhandels und damit die Durchsetzbarkeit des Verbots schwierig wären.
Die Einführung eines Trennbankensystems wiederum würde vollkommen selbständige Organisationseinheiten mit selbständiger Firma, betrieblicher Führung und Finanzierung ohne anderweitige Verbindung innerhalb des Konzerns bedingen und einen «massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit» bedeuten.
Risiken immer noch zu gross
Das Parlament sei – wie schon die Expertenkommission und der Bundesrat – zur Auffassung gelangt, dass Organisationszwänge wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels nicht zielführend seien, schreibt der Bundesrat.
SP und SVP begründen ihre Vorstösse damit, dass die Risiken, welche von systemrelevanten Banken ausgingen, noch immer viel zu gross seien. In dieser Analyse scheint ihnen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf beizupflichten: Sie sagte am Samstag am Rande einer BDP-Veranstaltung, dass die geltenden Eigenkapitalbestimmungen für die Grossbanken möglicherweise noch nicht genügten.
Höhere Eigenkapitalquote
Der Vorstoss der SVP enthält neben dem Verbot des Eigenhandels auch eine Forderung zur Eigenkapitalquote: Die ungewichtete Eigenkapitalquote (leverage ratio) der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken soll innerhalb von zwei Jahren auf 6 Prozent erhöht werden. Die SP favorisierte in den Debatten jeweils einen noch höheren Prozentsatz.
Der Bundesrat schreibt dazu, nach dem internationalen Standard solle ab 2018 für alle Banken eine Höchstverschuldungsquote von 3 Prozent Kernkapital gelten. In der nationalen Umsetzung würden die für systemrelevante Banken bereits existierenden, strengeren Anforderungen bestehen bleiben. Welche Auswirkungen dagegen eine Höhe von 6 Prozent auf die Wettbewerbsfähigkeit der Banken hätte, sei schwer abzuschätzen und müsste näher untersucht werden.
Keine Rechnung an die Banken
Nichts wissen will der Bundesrat vom Vorschlag, den Banken die Folgekosten aus dem Steuerstreit mit den USA aufzuerlegen. Er beantragt den Räten, eine Motion von Louis Schelbert (Grüne/LU) abzulehnen.
Zur Beilegung des Steuerstreits seien diverse Verhandlungsrunden durchgeführt worden, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort. Es sei nicht möglich, die dabei entstandenen Kosten auf die einzelnen Finanzinstitute aufzuteilen.
Was die Kosten für die Durchführung der Amtshilfe betreffe, so seien diese im Fall der UBS der Bank auferlegt worden. Im Steueramtshilfegesetz sei in der Folge verankert worden, dass die Steuerverwaltung für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle die Kosten ebenfalls der betroffenen Bank auferlegen könnte.