Der Bundesrat will mit den USA ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe beim Zoll abschliessen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet. Vor einigen Jahren hatte sich die Wirtschaft klar dagegen gestellt.
Aus Sicht des Bundesrates ist das Abkommen im Interesse der Schweizer Wirtschaft, weil es die Voraussetzung für eine mögliche erleichterte Einfuhr von Waren in die USA ist.
Ohne Zoll-Amtshilfeabkommen sind die USA nicht bereit, Verhandlungen über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen aufzunehmen. Heute müssen Waren, die bei der Ausfuhr aus der Schweiz kontrolliert wurden, bei der Einfuhr in die USA ein zweites Mal kontrolliert werden.
Nachteile könnten zunehmen
Die Bestimmungen, welche die USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen, führen zu Zeitverzögerungen. Sollten sich die Nachteile akzentuieren, könnte sich die Meinung der Wirtschaft rasch ändern, hält der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung fest.
Das Zoll-Amtshilfeabkommen sieht eine Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch vor, um Zollwiderhandlungen zu verhüten und zu untersuchen. In der letzten Verhandlungsrunde vom März hätten erhebliche Verbesserungen erzielt werden können, schreibt der Bundesrat.
Zwangsmassnahmen möglich
Zwar hätten Zwangsmassnahmen nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden können, wie die Schweiz es gewünscht habe. Es sei aber vereinbart worden, dass die um Amtshilfe ersuchte Verwaltung entscheiden könne, ob solche Massnahmen gestützt auf das Amtshilfeersuchen zu ergreifen seien. Dabei geht es beispielsweise um Hausdurchsuchungen sowie vorläufige Festnahmen und Verhaftungen.
«Kategorisch» abgelehnt haben die USA laut dem Bundesrat, dass die Behörde, welche die Informationen empfängt, über ein gleichwertiges Datenschutzniveau verfügen muss wie jene, welche die Informationen übermittelt. Sie stimmten aber einer Formulierung zu, wonach das gleichwertige Schutzniveau so umfassend wie möglich gelten soll. Die Schweiz zeigte sich ihrerseits einverstanden damit, dass die US-Zoll- und Grenzbehörde Informationen im Zusammenhang mit Terrorismus und nationaler Sicherheit Regierungsstellen übermitteln darf.
Sorge um Geschäftsgeheimnisse
Uneinig waren sich die Schweiz und die USA auch bei den Ausnahmebestimmungen. Die Schweiz hätte Amtshilfe ausschliessen wollen, wenn das Geschäftsgeheimnis beeinträchtigt wird. Das lehnten die USA ab. Die Amtshilfe soll aber verweigert werden können, wenn sie gegen die Rechtsordnung der ersuchten Partei verstossen würde.
In einem ergänzenden Briefwechsel wollen beide Parteien festhalten, dass das auch bei Verletzung des Industrie-, Geschäfts- und Berufsgeheimnisses gilt. Weiter soll eine Bestimmung im Abkommen sicherstellen, dass Amtshilfe bei unzulässigen Ausforschungsbegehren (fishing expeditions) abgelehnt werden kann.
Keine Klausel zu gestohlenen Daten
Schliesslich wurde in der Präambel verankert, dass das Abkommen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben umzusetzen ist. Nach Auffassung des Bundesrates schliesst das aus, dass auf Basis gestohlener Daten um Amtshilfe ersucht wird. Die Aufnahme einer ausdrücklichen Bestimmung dazu lehnten die USA ab. Sie sahen darin einen Ausdruck des Misstrauens, wie der Bundesrat schreibt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Oktober. Hält der Bundesrat danach an seinen Plänen fest, würde anschliessend das Parlament und allenfalls das Stimmvolk über das Abkommen entscheiden.
Auf Wunsch der USA
Dieses hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2002 hatte die amerikanische Zollverwaltung der Eidgenössischen dieses Vorgehen vorgeschlagen. Das Abkommen wurde ausgehandelt und 2007 paraphiert. Auf Wunsch der Schweiz gab es anschliessend aber Nachverhandlungen.
2012 machten die USA ihrerseits deutlich, dass ohne Amtshilfeabkommen kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen abgeschlossen werden könne. Diese Haltung hätten die USA 2017 bestätigt, schreibt der Bundesrat.
Wirtschaft klar dagegen
2013 führte die Eidgenössische Zollverwaltung eine Konsultation durch. Diese ergab, dass die Wirtschaft das Amtshilfeabkommen in der damaligen Fassung klar ablehnte. 2014 beschloss der Bundesrat, die Verhandlungen fortzuführen.
Die Schweiz exportierte 2016 Waren im Wert von 36,8 Milliarden Dollar in die USA und importierte Waren im Wert von 22,6 Milliarden Dollar. Die USA sind die drittgrösste Importnation und die zweitgrösste Exportnation der Schweiz.