Der Bundesrat denkt darüber nach, bestimmte Leistungen von Ärzten oder Spitalambulatorien zu deckeln. Damit will er der Mengenausweitung und den steigenden Gesundheitskosten entgegenwirken.
Für den Kostenanstieg gibt es verschiedene Gründe. Einer davon ist die Zunahme medizinischer Leistungen, die sich weder demografisch noch mit dem medizinischen Fortschritt erklären lassen. Eine vom Innendepartement EDI eingesetzte Expertengruppe soll nun Vorschläge ausarbeiten, wie diese so genannte Mengenausweitung beeinflusst werden könnte, schreibt der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation von Christian Lohr (CVP/TG).
Als Beispiele nennt der Bundesrat Jahresbudgets oder Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung. Konkret würde das etwa bedeuten, dass gewisse Leistungen zu einem tieferen Tarif vergütet werden könnten. Zu solchen Eingriffen ist der Bundesrat allerdings nur dann berechtigt, wenn der Ärztetarif Tarmed nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision einigen können.
Diese Situation ist mit dem Scheitern der Tarmed-Verhandlungen im letzten Sommer eingetreten. Die Krankenkassen hatten damals genau jene Instrumente gefordert, über die der Bundesrat nun nachdenkt. Die Ärzteschaft lehnt die pauschalen Massnahmen strikte ab.
Was Mengenausweitung bedeutet, hat sich mit den Massnahmen im Zusammenhang mit der Hausarzt-Initiative gezeigt: 2014 erhöhte der Bundesrat die Vergütung für gewisse Leistungen von Grundversorgern um insgesamt 200 Millionen Franken. Die Kosten sollten die Spezialärzte tragen.
Eine spätere Auswertung ergab, dass die Einnahmen der Hausärzte zwar gestiegen, jene der Spezialisten aber nicht im gleichen Ausmass gesunken waren. Die Spezialisten standen daraufhin im Verdacht, die Ausfälle teilweise durch unspezifische Leistungen, insbesondere durch «Leistungen in Abwesenheit des Patienten», ausgeglichen zu haben.