Das heute geltende Rauchverbot ist aus Sicht des Bundesrates ein Erfolg. Er will es deshalb nicht schon wieder ändern und lehnt die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ ab.
Gesundheitsminister Alain Berset warb am Dienstag vor den Medien für ein Nein. Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen trat nach langer und emotionaler Debatte im Parlament erst im Frühjahr 2010 in Kraft, wie Berset in Erinnerung rief. Es nach etwas mehr als zwei Jahren wieder zu ändern, wie es ein Ja zur Initiative am 23. September nötig machen würde, sei „verfrüht“, sagte er.
Das heutige Gesetz ist nicht nur laut Umfragen gut akzeptiert, es sorgt auch dafür, dass heute deutlich weniger Leute dem Passivrauch ausgesetzt sind als zuvor. Ende 2010 standen nur noch rund 10 Prozent der Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren täglich im Rauch anderer Leute. 2006 waren es noch 27 Prozent gewesen.
In Restaurants, Bars und Cafés ist der Rückgang noch deutlicher: Der Anteil jener Personen, die wöchentlich dem Passivrauch ausgesetzt sind, reduzierte sich von 60 Prozent in den Jahren 2001/2002 auf noch 13 Prozent im Jahr 2010.
Weniger Herzinfarkte
Passivrauchen erhöht das Risiko für Atemwegserkrankungen und Herzinfarkte. Dass auch dort die positiven Auswirkungen bereits nachweisbar sind, legte Berset mithilfe von Studien dar. Pikant ist: Es handelt sich dabei um die gleichen Studien, mit denen die Befürworter für eine Verschärfung werben.
In Genf, Graubünden und Tessin, die alle ein schärferes Rauchverbot kennen, als es der Bund vorschreibt, gingen nach Einführung des Rauchverbotes die Spitaleinlieferungen wegen Herzinfarkten um bis zu 21 Prozent zurück. Eine Vergleichsstudie im Kanton Luzern – während der gleichen Zeit, aber ohne Rauchverbot – zeigte eine leichte Zunahme der Herzinfarkte.
In Genf wurden zusätzlich auch weniger Hospitalisierungen wegen Atemwegserkrankungen (-19 Prozent) registriert. Rund 30 Studien zeigten weltweit die positiven Folgen eines Rauchverbotes auf die öffentliche Gesundheit, sagte Pascal Strupler, der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit.
Acht Kantone sind schon soweit
Heute ist das Rauchen in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten. Für das Gastgewerbe sind allerdings Ausnahmen vorgesehen: Das Gesetz erlaubt Fumoirs und kleine Raucherlokale.
Fünfzehn Kantone – mit 77 Prozent der Bevölkerung – erliessen jedoch schärfere Gesetze, die Raucherlokale verbieten. In acht dieser Kantone sind zudem auch bediente Fumoirs nicht erlaubt. Mit der Volksinitiative wären beide nirgends mehr zulässig.
Die Initiative verbietet zudem auch generell das Rauchen an Arbeitsplätzen. Uneinigkeit herrscht darüber, ob das Rauchverbot auch Einzelbüros betreffen würde, in denen niemand passiv raucht. Für den Bund und die Initiativgegner lässt der Initiativtext keine Ausnahme zu, die Initianten stimmen dieser Ausnahme zu. Im Falle einer Annahme hätte das Parlament zu entscheiden.