Bundesstrafgericht bestätigt Strafen gegen Öko-Aktivisten

Das Bundesstrafgericht hat die mehrjährigen Freiheitsstrafen gegen drei Öko-Aktivisten in der vom Bundesgericht geforderten Neuprüfung bestätigt. Nach Ansicht der Richter in Bellinzona gibt es keine Hinweise auf einen staatlichen Komplott.

Bundesstrafgericht in Bellinzona (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesstrafgericht hat die mehrjährigen Freiheitsstrafen gegen drei Öko-Aktivisten in der vom Bundesgericht geforderten Neuprüfung bestätigt. Nach Ansicht der Richter in Bellinzona gibt es keine Hinweise auf einen staatlichen Komplott.

Das Bundesstrafgericht hatte das Trio im Juli 2011 wegen Vorbereitungshandlungen zu Brandstiftung und Sprengstoffdelikten schuldig gesprochen. Es verurteilte den Mann und die Frau aus Italien sowie den Tessiner zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und vier Monaten und drei Jahren und acht Monaten.

Bei Verkehrskontrolle in Netz gegangen

Die Richter in Bellinzona hielten es für erwiesen, dass sie in der Nacht auf den 16. April 2010 einen Sprengstoffanschlag auf das damals noch im Bau befindliche Nanotechnologiezentrum von IBM in Rüschlikon ZH verüben wollten. Die drei waren tags zuvor beim Albispass in eine Verkehrskontrolle geraten und verhaftet worden.

In ihrem Wagen fand die Polizei Sprengstoff, weiteres Material für einen Anschlag und Bekennerschreiben. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der drei Personen vor einem Jahr dann gut und schickte die Sache zu neuem Entscheid ins Tessin zurück.

Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass drei Dokumente italienischer Amtsstellen, die sich bei der Bundeskriminalpolizei befinden, zu den Verfahrensakten hätten beigezogen werden müssen. Die Verurteilten hatten argumentiert, dass diese Dokumente Hinweise zu den Hintergründen ihrer Verhaftung enthalten könnten.

Keine Hinweise auf illegale Methoden

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie vorgängig überwacht worden seien oder verdeckte Ermittlungen stattgefunden hätten. Erst nach Abklärung der Hintergründe ihrer Verhaftung könne beurteilt werden, ob die dabei gewonnenen Erkenntnisse verwertbar seien.

Das Bundesstrafgericht hat die fraglichen Dokumente in der Folge beigezogen und analysiert. Die Richter in Bellinzona kommen in ihrem nun veröffentlichten zweiten Urteil zum Schluss, dass keine Indizien zur Annahme bestehen, wonach das Verfahren gegen die drei Personen auf einer illegalen Basis aufgebaut gewesen sein könnte.

Die Akten würden keinerlei Hinweise auf unerlaubte Beweismethoden oder Erkenntnisse italienischer Amtsstellen zur Straftat enthalten. Es bestehe auch kein Anlass, an der Rechtmässigkeit der im ersten Urteil des Bundesstrafgerichts verwendeten Beweise zu zweifeln. Am ursprünglichen Schuldspruch sei deshalb nicht zu rütteln. (Urteil SK.2012.46 vom 7. November 2013)

Nächster Artikel