Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht zur Freigabe von mindestens 30 Millionen Franken, die im Rahmen der Affäre um die Mediaset-Gruppe von Silvio Berlusconi gesperrt worden waren. Die Sache geht zur Ausführung an die Bundesanwaltschaft (BA).
Die BA hatte 2005 auf Ersuchen der Mailänder Staatsanwaltschaft bei der UBS in Manno TI rund 110 Millionen Franken von vier Gesellschaften aus dem Mediaset/Fininvest-Konglomerat vorsorglich gesperrt. Das Bundesstrafgericht hat deren Beschwerde sowie die einer Amerikanerin nun teilweise oder vollständig gutgeheissen.
80 Millionen bleiben blockiert
Die Richter in Bellinzona kommen zum Schluss, dass nach italienischen Gerichtsurteilen von 2011 und 2012 ein Teil der Kontensperren nicht mehr gerechtfertigt sei. Es wies die Sache zur Ausführung an die BA. Diese wird den italienischen Behörden noch die Möglichkeit geben müssen, sich in der Sache zu äussern.
Bestätigt hat das Bundesstrafgericht die Aufrechterhaltung der Kontosperren im Umfang von rund 80 Millionen Franken. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. In den vergangenen Jahren waren mehrere Versuche der Kontenberechtigten um eine Freigabe erfolglos geblieben.
Mehrfach Rechtshilfe geleistet
Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte die Schweiz erstmals 1996 um Rechtshilfe in der Fininvest/Mediaset-Affäre ersucht. Dabei geht es um den Verdacht auf einen Handel mit fiktiven, beziehungsweise überbezahlten Film- und Fernsehrechten, um die Gewinne von Mediaset künstlich tief zu halten und Steuern zu hinterziehen.
Die Mediengruppe des italienischen Ex-Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi soll ein komplexes Netzwerk von Offshore-Gesellschaften gegründet haben, um die Transaktionen zu verschleiern. Die Schweiz leistete in der Affäre mehrfach Rechtshilfe. (Entscheid RR.2012.215-218 vom 4. April 2013)