Der frühere Neuenburger Regierungsrat Frédéric Hainard wird am 22. September vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona erscheinen müssen. Er ist wegen Amtsmissbrauch und Verletzung fremder Gebietshoheit angeklagt – Delikte, die auf 2009 in Uruguay zurückgehen.
Hainard war zur damaligen Zeit als stellvertretender Bundesanwalt tätig. In dieser Funktion untersuchte er in einem internationalen Fall von Drogenhandel. Dem ehemaligen Mitglied der Bundesanwaltschaft wird vorgeworfen, eine Einvernahme in den Räumlichkeiten der Schweizer Botschaft ohne Rechtshilfeersuchen und ohne Wissen der Behörden Uruguays durchgeführt zu haben.
Im Weiteren wird ihm zur Last gelegt, Amtsmissbrauch begangen zu haben. Dies, indem er eine Person, die bei der Verletzung eines Einreiseverbotes in die Schweiz ertappt wurde, dazu brachte, sich auf der Stelle und auf eigene Kosten zum Zwecke einer Einvernahme ins Ausland zu begeben.
Für diese Tatbestände wurde der ehemalige Neuenburger Staatsrat am 10. Dezember 2013 per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, einer Busse von 800 Franken und zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt. Im vergangenen Januar kündigte Hainard an, dagegen zu opponieren.
Anschuldigungen bestritten
Der Fall kommt nun am 22. September vor das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Der Prozess wird voraussichtlich zwei Tage dauern. Hainard sagte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass er die Anschuldigungen gegen ihn in vollem Umfang bestreite.
Hainard war im Frühling 2009 in die Neuenburger Regierung gewählt worden und trat daraufhin aus der Bundesanwaltschaft aus. Im August 2010 trat Hainard als Staatsrat zurück, nachdem gegen ihn in dieser Funktion Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung aufgekommen waren. Wegen dieser Vorwürfe muss sich Hainard im Kanton Neuenburg vor Gericht verantworten. Der Prozess hat noch nicht stattgefunden.