Bundesstrafgericht spricht Schweizer Fussballer frei

Im Wettskandalprozess hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Dienstag drei Schweizer Fussballer vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Elektronische Wettanbieter könnten nicht wie ein Mensch getäuscht werden, so die Begründung.

Einer der Angeklagten (r) mit seinem Anwalt vor dem Gericht in Bellinzona (Archiv) (Bild: sda)

Im Wettskandalprozess hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Dienstag drei Schweizer Fussballer vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Elektronische Wettanbieter könnten nicht wie ein Mensch getäuscht werden, so die Begründung.

Die ehemaligen Spieler des FC Gossau und FC Thun standen unter dem Verdacht, mit einer international agierenden Betrügerbande kooperiert zu haben. Sie sollen als Torhüter und Stürmer Spiele der Challenge League im Jahr 2009 manipuliert haben, um hohe Wettgewinne zu ermöglichen. Einer der Spieler war teilweise geständig.

Die Wetten setzten die Drahtzieher des Netzwerkes vor allem bei asiatischen Wettanbietern und an Wettautomaten ein. Gemäss Anklage sollen den Fussballern bei Erfolg Prämien zwischen 1’700 und 12’000 Franken ausgezahlt worden sein. Die internationalen Wettanbieter seien betrogen worden und hätten dadurch finanziellen Schaden erlitten.

Ein Betrug setze die Täuschung einer natürlichen Person voraus, erläuterte Einzelrichter Walter Wüthrich das Urteil. Ein Wettautomat dagegen oder ein anonymes asiatisches Online-Portal könne nicht arglistig getäuscht werden. Alle Anklageschriften seien in diesen Punkten ungenügend.

Entschädigung für Fussballer

Entsprechend sei es zwingend, die drei Fussballer von den Vorwürfen der Mittäterschaft bzw. Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug freizusprechen. Zwei der Fussballer, die heute noch aktiv sind und eine Beteiligung an möglichen Manipulationen immer abgestritten haben, sollen mit 16’500 bzw. 26’000 Franken entschädigt werden.

Eine mutmassliche Spielmanipulation auf dem Fussballfeld würde zwar durchaus Personen täuschen, sagte Richter Wüthrich. Er bezog sich damit auf die Zuschauer, die Fans und die Clubs. Doch dies sei nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Eine Zivilforderung des FC Gossau verwies er daher auf den Zivilweg.

Die Lücken im Strafrecht, die zum Freispruch führten, will der Bundesrat schliessen. Erst vergangene Woche hatte er angekündigt, einen neuen Straftatbestand „Sportbetrug“ zu prüfen. Mit diesem soll gegen Wettkampfmanipulationen vorgegangen werden können.

Enttäuschung bei der Bundesanwaltschaft

Enttäuscht von dem Urteil sprach sich am Dienstag Bundesstaatsanwalt Olivier Thormann aus. Er hatte auf einen richtungsweisenden Grundsatzentscheid gehofft, der die Sportwelt in Zukunft vor Wettmanipulationen schützen würde. Für Verfahren in Deutschland hätte die Beweislage schliesslich ausgereicht.

In Bochum war im Mai 2011 der Hauptbeschuldigte eines Betrüger-Netzwerkes, ein Deutsch-Kroate, wegen gewerbsmässigen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Ob er die Urteile weiterziehen wolle, würde er Fall für Fall prüfen, sagte der Bundesstaatsanwalt gegenüber Medienvertretern. Das hänge auch von der Verhältnismässigkeit ab. Einer der Profifussballer zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Er blicke nun nach vorne, sagte er. Schaden habe er genug davon getragen. Zwei Jahre sei er gesperrt gewesen.

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