Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Untersuchungshaft gegen den ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko erneut verlängert. Sonko, der seit Ende Januar in der Schweiz inhaftiert ist, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Bereits am 24. Februar hatte das Bundesstrafgericht die zunächst auf Ende April befristete Untersuchungshaft bis Ende Mai verlängert. Im am Montag veröffentlichten Entscheid lehnten die Richter in Bellinzona nun Sonkos Beschwerde gegen eine erneute Verlängerung durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern ab. Das Bundesstrafgericht bejahte eine Flucht- und Kollusionsgefahr.
Die Vorinstanz hatte die U-Haft Sonkos bis zum 25. Juli verlängert. Das Bundesstrafgericht stützte diesen Entscheid. Dessen Richter hatten bereits im Februar die erste Beschwerde Sonkos gegen dessen Untersuchungshaft abgelehnt. Im gleichen Urteil (BH. 2017.1 vom 24.02.2017) verlängerte das Bundesstrafgericht die Untersuchungshaft Sonkos um einen Monat.
Dringender Verdacht
Wie dem am Montag veröffentlichen Entscheid zu entnehmen ist, bestreitet Sonko, je Zeuge von Folterhandlungen durch die Polizei oder dieser nahestehende Gruppen gewesen zu sein. Das Bundesstrafgericht hält dagegen fest, Sonkos «Ahnungslosigkeit» erscheine in diesem Punkt «nicht glaubhaft».
Gemäss UNO-Folterbericht sei davon auszugehen, dass die Polizei in einigen Fällen selbst gefoltert habe. Es bestehe ein «dringender Verdacht» gegen Sonko, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.
Kein Auslieferungsgesuch
Ousman Sonko war am 28. Januar aufgrund einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International in Lyss BE festgenommen worden. Er lebte dort seit November vergangenen Jahres als Asylsuchender in einer normalen Asylunterkunft des Kantons Bern.
Sonko war von 2006 bis September 2016 Innenminister von Gambia. Bevor er zum Minister berufen wurde, hatte er als Polizeichef geamtet. Davor soll er im Jahr 2003 Kommandant der Präsidentengarde des 2016 nach 22 Jahren abgewählten Präsidenten Yahya Jammeh gewesen sein. Jammeh hatte die Macht erst nach einer Militärintervention der westafrikanischen Staaten abgegeben.
Die neue gambische Regierung hat erklärt, sie möchte Sonko in seinem Heimatland vor Gericht bringen. Sollte eine Auslieferung nach Gambia nicht möglich sein, so solle die Schweiz den ehemaligen Innenminister einem internationalen Gerichtshof überstellen. Ein Auslieferungsgesuch aus Gambia ist beim Bundesamt für Justiz (BJ) nach wie vor nicht eingegangen, wie es bei der Medienstelle des Bundesamtes für Justiz auf Anfrage hiess.
(Beschluss BH. 2017.5 vom 31.05.2017)