Das deutsche Verfassungsgericht hat die Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD fortgesetzt. Für die Behauptung der NPD-Vertreter, die Partei sei weiterhin von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert, gibt es laut Gericht keine belastbaren Belege.
Daher liege könne das Verfahren fortgesetzt werden, sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle am Mittwoch zu Beginn der mündlichen Verhandlung. «Das Gericht hat sehr intensiv beraten», sagte Vosskuhle. «Ein Verfahrenshindernis liegt nicht vor.»
Die NPD hatte am ersten Verhandlungstag bis in den Abend hinein vorgetragen, dass die Partei trotz gegenteiliger Darstellung des klagenden Bundesrats weiter von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt sein könnte.
Der Verhandlungsgliederung zufolge wollen die Richter nun am Mittwoch die notwendigen Kriterien für das Verbot einer Partei präzisieren.