Bundesrat Didier Burkhalter hat am Mittwoch in Kiew am zweiten Tag seines Besuchs in der Ukraine Präsident Petro Poroschenko getroffen. Thema war unter anderem die Vertiefung der bilateralen Beziehungen der Schweiz und der Ukraine.
Burkhalter traf zudem Aussenminister Pavlo Klimkin, den Minister für temporär besetzte Gebiete, Vadym Chernysch, sowie Vertreterinnen und Vertreter der ukrainischen Zivilgesellschaft, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte.
Die Schweiz unterstütze die Ukraine seit 20 Jahren im Rahmen der technischen Zusammenarbeit und werde dies auch in Zukunft tun, sagte der EDA-Vorsteher gemäss Communiqué. Er hatte am Dienstag humanitäre Projekte der Schweiz zur Stärkung der Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung und zur Trinkwasseraufbereitung besucht, von welcher rund vier Millionen Menschen auf beiden Seiten der Kontaktlinie profitieren.
Viele wichtige Reformen seien angepackt worden, aber die Ukraine müsse sich noch für mehr Demokratie, mehr Dezentralisierung und weniger Korruption engagieren, sagte der Schweizer Aussenminister.
Er ist der Auffassung, die Kontakte zwischen den Menschen in den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten und jenen auf der anderen Seite der Kontaktlinie, die nicht der Kontrolle Kiews unterstellt sind, müssten intensiviert werden.
Darüber hinaus fordert die Schweiz Fortschritte auf politischer Ebene, damit Versöhnung und Friede einkehren könnten in diesem Land mit 40 Millionen Einwohnern, das im Osten von einem blutigen Konflikt mit immer mehr Opfern gebeutelt werde.
Abkommen unterzeichnet
Nach seinem Treffen mit Aussenminister Klimkin unterzeichnete Bundesrat Burkhalter schliesslich zwei vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit der Ukraine ausgehandelte Abkommen zur Stärkung der Migrationszusammenarbeit. Ein Rückübernahmeabkommen vereinfacht die Regelung der Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen in die Ukraine.
Das bilaterale Visaerleichterungsabkommen, das ebenfalls am Mittwoch in Kiew unterzeichnet wurde, reduziert für gewisse Kategorien von Staatsangehörigen die erforderlichen Dokumente zur Begründung des Reisezwecks, regelt die vereinfachten Kriterien für die Ausstellung von Mehrfachvisa und senkt die Dauer und die Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen.
Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es die Vertragsparteien ratifiziert haben und gilt nach Inkrafttreten ausschliesslich für Inhaberinnen und Inhaber eines nicht biometrischen ukrainischen Passes.
Für Inhaberinnen und Inhaber eines biometrischen Passes gilt nämlich ab 11. Juni 2017 die Visafreiheit für Aufenthalte im Schengenraum von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Der Bundesrat hat die Änderung der entsprechenden Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung am 2. Juni 2017 verabschiedet und somit die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes übernommen. Die Visumpflicht gilt weiterhin für Aufenthalte mit Erwerbstätigkeit.