Burkhalter hält an Vorschlag bei Streitschlichtung mit EU fest

Aussenminister Burkhalter hält trotz Kritik an seinem Vorschlag daran fest, bei Streitigkeiten mit der EU den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Er argumentiert, der EuGH hätte nicht das letzte Wort, sondern würde nur Auslegungsfragen von Abkommenstexten beantworten.

Bundesrat Didier Burkhalter bleibt bei seinem Vorschlag (Archiv) (Bild: sda)

Aussenminister Burkhalter hält trotz Kritik an seinem Vorschlag daran fest, bei Streitigkeiten mit der EU den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Er argumentiert, der EuGH hätte nicht das letzte Wort, sondern würde nur Auslegungsfragen von Abkommenstexten beantworten.

«Wir wollen nicht fremde Richter als letzte Instanz», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Freitag in der Sendung «Rendez-vous» von Radio SRF.

Mit allen anderen Lösungen der Kritiker hätte man ein neues Gericht mit internationaler Zusammensetzung. Diese Gerichte hätten die Möglichkeit, die Schweiz zu verurteilen. «In unserer Lösung ist dies nicht der Fall», sagte Burkhalter.

Der EuGH würde gemäss seinem Vorschlag nicht in einem Streitfall entscheiden, sondern bloss die Auslegung eines Abkommenstextes liefern. Der Entscheid, was mit der Auslegung passiere, läge nach wie vor bei der Politik.

«Keine Chance vor dem Volk»

Der Aussenminister wehrte sich gegen die Kritik von 15 Schweizer Rechtsprofessoren, die in einem Brief den Vorschlag des Bundesrats verwerfen, weil die Schweiz nicht im EuGH vertreten wäre. Die Experten fordern Lösungen mit Schweizer Beteiligung – etwa ein Andocken an die EWR-Institutionen, also den EFTA-Gerichtshof.

Burkhalter ist jedoch davon überzeugt, dass diese Variante vor dem Volk keine Chance hätte. Denn wenn ein solches Gericht für die Schweiz und gegen die EU entscheiden würde, dann wäre die EU nicht an das Urteil gebunden.

Er hält deshalb an vorgeschlagenen Modell fest und kündet noch in diesem Monat ein detailliertes Mandat an den Bundesrat für Verhandlungen mit der EU an.

Die Schweiz würde zudem zum Beispiel nur dann Milliardenzahlungen an Projekte für Osteuropa tätigen, wenn die anderen Streitpunkte mit der EU geklärt seien: «Geld gibt es erst, wenn wir wirklich eine Atmosphäre haben, in der wir die Probleme lösen können.»

Rossier: Schweiz würde mehr Souveränität verlieren

EDA-Staatssekretär Yves Rossier wehrte sich ebenfalls gegen die Kritik, dass künftig der EuGH über Auslegungsfragen zu EU-Recht, das von der Schweiz übernommen wurde, entscheiden soll. Bei den Vorschlägen der Kritiker würde die Schweiz mehr Souveränität einbüssen, ist er überzeugt.

«Unbestritten ist der wunde Punkt des Bundesratsvorschlags die starke Rolle des Europäischen Gerichtshofs, wo die Schweiz keinen Richter stellen kann», sagte er im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Allerdings würden Kritiker nur dieses Argument in die Waagschale werfen.

So würden sie nicht beachten, dass die Schweiz bei einem Andocken an die EWR-Institutionen mehr Souveränität verlieren würde als mit dem Vorschlag des Bundesrats. Die Schweiz würde sich dem EuGH nicht unterstellen, sondern lediglich bei Meinungsverschiedenheiten mit der EU die Meinung des EuGH einholen.

Anders beim EFTA-Gerichtshof: «Wir könnten vom EFTA-Gerichtshof verurteilt werden», sagte Rossier. Zudem stünde das Land unter einer supranationalen Überwachungsbehörde, die gegen jede Behörde in der Schweiz Verfügungen erlassen könnte.

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