In einem neuen Konzept legt das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) die Standorte für Buvetten und Verkaufsstände fest und regelt deren Betrieb. Für Buvetten wurden in der Stadt 16 Orte als geeignet eingestuft, an 32 Stellen könnten Verkaufsstände stehen.
In den letzten Jahren sind zwei Buvetten am Kleinbasler Rheinufer bewilligt worden. Nun sollen dort zwei weitere Buvetten eingerichtet werden können. Die entsprechende Ausschreibung beginnt am Mittwoch, sagte Niklaus Hofmann, Leiter der Allmendverwaltung, am Montag vor den Medien.
Demnach soll ab nächstem Jahr am Unteren Rheinweg bei der Florastrasse und am Unteren Rheinweg zwischen der Leuengasse und der Oetlingerstrasse je eine Buvette den Betrieb aufnehmen. Ab 2013 sollen weitere Buvetten entlang des Rheinbords und in Grünanlagen entstehen. Der Buvetten-Betrieb ist auf sechs Monate im Sommer beschränkt
Soziale Kontrolle
Die Buvetten sollen minimale Gestaltungsstandards erfüllen, heisst es im Konzept. Sie müssen in die Umgebung passen, sagte Hofmann. Die Betreiber dürfen nur Mehrwegbecher und -geschirr verwenden; zudem müssen sie ein Abfallkonzept vorweisen und sind während den Betriebszeiten für die soziale Kontrolle und Sauberkeit am Standort und dessen Umgebung verantwortlich.
Das BVD führt für jeden Standort ein Betreiberauswahlverfahren durch. Der Betrieber kann während fünf Jahren am ausgewählten Standort wirtschaften. Danach kann er eine Verlängerung um weitere fünf Jahre beantragen.
Diskussionen gab es bereits über die Standorte Münsterplatz und Petersplatz. Der besondere Charakter dieser Orte bedinge eine gesonderte Beurteilung, sagte Hofmann. Anfang 2010 hatte die Allmendverwaltung auf einen Buvetten-Betrieb auf dem Münsterplatz verzichtet, nachdem zahlreiche Einsprachen eingegangen sind.
Neue Standorte für Verkaufsstände
An 23 Standorten gibt es in der Stadt Basel bereits Verkaufsstände, an denen Marroni, Glace, Gemüse oder Blumen verkauft werden. An diesen Ständen können während des ganzen Jahres Produkte zur kurzfristigen Konsumation verkauft werden. Dagegen darf in den Ständen weder gekocht noch grilliert werden.
Im Konzept werden neun neue Standorte für Verkausstände aufgeführt, die im nächsten Jahr den Betrieb aufnehmen können. Die künftigen Betreiber müssen ein Gesuch einreichen.