Wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung haben die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Grund sind «höchst vertrauliche Informationen», die in letzter Zeit wiederholt den Medien zugespielt worden seien.
Das Informationsleck vermutet der BVB-Verwaltungsrat in den obersten Führungsebenen des Unternehmens, wie aus einem Communiqué vom Freitag hervorgeht. Der Staatsanwaltschaft übergeben wurden die Unterlagen aus einer Voruntersuchung, welche das Unternehmen schon im September 2016 in Auftrag gegeben hatte.
Damals wurde eine externe Beratungsfirma beigezogen, weil vertrauliche Verwaltungsratsunterlagen in Zusammenhang mit der Verlängerung der Tramlinie 3 nach Frankreich via Medien an die Öffentlichkeit gelangt waren. Laut einem BVB-Sprecher gebe es klare Indizien für eine Amtsgeheimnisverletzung.
Aus Gründen der Vertraulichkeit verzichtete die BVB damals darauf, die Einleitung einer internen Untersuchung publik zu machen. Eine Medienanfrage am Donnerstag zeigte nun, dass erneut höchst vertrauliche Informationen an Dritte gelangt sind, weshalb die BVB am Freitag nicht nur die Staatsanwaltschaft einschaltete, sondern diesen Schritt auch publik machte.
Der BVB-Verwaltungsrat verurteilt in seinem Communiqué die «mutmassliche rechtswidrige Indiskretion» in aller Deutlichkeit. Das Gremium sei nicht gewillt, solche gravierenden Verfehlungen hinzunehmen und gehe mit aller Entschiedenheit dagegen vor.