BVG-Mindestzinssatz soll bei 1,75 Prozent bleiben

Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen auch im nächsten Jahr zu einem Satz von mindestens 1,75 Prozent verzinst werden müssen. Die Mehrheit der BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den aktuellen BVG-Mindestzinssatz beizubehalten.

Ältere Menschen sitzen auf einer Bank (Symbolbild) (Bild: sda)

Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen auch im nächsten Jahr zu einem Satz von mindestens 1,75 Prozent verzinst werden müssen. Die Mehrheit der BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den aktuellen BVG-Mindestzinssatz beizubehalten.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder gingen von 1,25 bis zu 2,0 Prozent, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission vom Montag hiess. Für einen tieferen Satz sprachen sich Vertreter der Versicherungen aus, für einen höheren die Gewerkschaftsvertreter.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Zu berücksichtigen sei jedoch, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden könne, hält die BVG-Kommission fest. Die Vorsorgeeinrichtungen hätten auch die Pflicht, die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden.

Finanzmärkte entwickeln sich positiv

Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt gemäss der Mitteilung aktuell einen Wert von 1,5 Prozent.

Weil sie die Lage an den Finanzmärkten insgesamt als zufriedenstellend beurteilten, sprachen sich elf Mitglieder der 18-köpfigen Kommission aber dafür aus, bei 1,75 Prozent zu bleiben. Sechs Mitglieder wünschten eine Erhöhung auf 2 Prozent.

Ob der Satz geändert oder beibehalten wird, entscheidet jeweils der Bundesrat. Er ist nicht an die Empfehlung der BVG-Kommission gebunden, folgt dieser aber in der Regel.

Gewerkschaften fordern 2 Prozent

Die Gewerkschaften sind mit der Empfehlung der Kommission nicht zufrieden. Angesichts der erzielten Performance von Aktien und Immobilien sei ein Satz von 1,75 Prozent zu tief, argumentieren der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse.

Sie rufen den Bundesrat auf, den Satz auf 2 Prozent zu erhöhen. In der Vergangenheit habe sich der Bundesrat zu stark von möglichen künftigen Risiken und nicht von der Performance der Pensionskassen leiten lassen, hält Travail.Suisse in einer Mitteilung fest. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat sei nicht vertrauensfördernd.

Auch der Schweizerische Gewerkschaftsverband (SGB) gibt zu bedenken, das starke Auseinanderklaffen zwischen Mindestverzinsung und Performance schmälere das Vertrauen in die zweite Säule. Eine bessere Verzinsung der Altersguthaben sei dringend nötig.

Versicherungsverband warnt vor Risiken

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) kritisierte dagegen in einer Mitteilung, die Empfehlung der Kommission sei zu hoch. Der Mindestzinssatz sollte sich vor allem an den realen Erträgen sicherer Anlagen orientieren anstatt an Buchgewinnen.

Die BVG-Kommission habe offenbar die gestiegenen Aktienkurse und Immobilienpreise zu einem erheblichen Teil in ihre Überlegungen einbezogen. Die Wahrscheinlichkeit einer Korrektur aufgrund geopolitischer Risiken und verhaltener Wirtschaftsprognosen sei aber gestiegen. Es stehe den Vorsorgeeinrichtungen frei, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem BVG-Mindestzinssatz, hält der SVV weiter fest.

Seit 2012 lag der Mindestzinssatz für die Altersguthaben der zweiten Säule auf dem historischen Tiefstand von 1,5 Prozent. Im vergangenen Herbst war der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und hatte ihn auf 1,75 Prozent erhöht.

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