Callcenter haben Lebensmittel als Heilmittel angepriesen

Mehrere Callcenter in der Deutschschweiz haben Lebensmittel auf illegale Weise als Heilmittel angepriesen. Die Behörden reichten Strafanzeige ein, wie der Verband der Kantonschemiker der Schweiz am Mittwoch bekanntgab.

Der illegale Verkauf wurde via Callcenter eingefädelt (Symbolbild) (Bild: sda)

Mehrere Callcenter in der Deutschschweiz haben Lebensmittel auf illegale Weise als Heilmittel angepriesen. Die Behörden reichten Strafanzeige ein, wie der Verband der Kantonschemiker der Schweiz am Mittwoch bekanntgab.

Die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden nahmen insgesamt neun Callcenter in den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt, Luzern, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden unter die Lupe. Der Befund war überall der gleiche: Alle inspizierten Callcenter verkauften über das Telefon Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, mit unzulässigen und täuschenden Anpreisungen.

Das Lebensmittelrecht verbietet Heilanpreisungen bei Lebensmitteln explizit. Die geprüften Unterlagen der Callcenter wiesen jedoch zahlreiche Heilanpreisungen auf, wie der Verband der Kantonschemiker der Schweiz schreibt. Entsprechend seien die Produkte am Telefon beworben worden.

Gemäss den Gesprächsleitfäden der inspizierten Callcenter sollten die Verkäufer den potentiellen Käufern sogar raten, vom Arzt verschriebene Heilmittel abzusetzen – und stattdessen die vom Callcenter beworbenen Produkte zu kaufen.

Die befragten Angestellten seien sich des Regelverstosses oft nicht bewusst gewesen, heisst es in der Medienmitteilung der Kantonschemiker weiter. Sie seien diesbezüglich nicht geschult worden.

«Gefährdung der Gesundheit»

Gegen die betroffenen Firmen reichten die Lebensmittelkontrollbehörden Strafanzeige ein. Die Verantwortlichen hätten eine Gefährdung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in Kauf genommen, schreibt der Verband der Kantonschemiker.

Die betroffenen Firmen wurden zudem per Verfügung aufgefordert, unerlaubte Heilanpreisungen per sofort einzustellen. Sie müssen den Behörden künftig auch darlegen, dass die Mitarbeitenden über das Verbot von Heilsanpreisungen informiert haben.

Ins Visier genommen hatten die Behörden die Callcenter aufgrund eines Falls im Kanton Luzern und eines Beitrags des Schweizer Fernsehens SRF. Dadurch habe sich der Verdacht verdichtet, dass in der Schweiz Lebensmittel per Telefon mit illegalen Praktiken verkauft werden, hiess es in der Medienmitteilung.

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