Kreditfirmen sollen nach einem Vorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrats nicht mehr mit aggressiver Werbung auf Kundenfang gehen dürfen. Dass die Branche selber definieren soll, was als zu aggressiv gilt, stösst Caritas und Konsumentenorganisationen sauer auf: Überschuldung lasse sich nur mit gesetzlichen Regelungen verhindern, finden sie.
Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Menschen durch verlockende Werbungen der Firmen dazu verführt werden, einen Kredit aufzunehmen, den sie nicht tragen können und der sie in eine Schuldenspirale treiben kann.
Das Anliegen ist weitgehend unbestritten, wie sich in der Vernehmlassung gezeigt hat. Differenzen bestehen in der Frage, wie ein griffig ausgestaltetes Gesetz erreicht werden kann.
Auf heftige Kritik stösst die vorgesehene Selbstregulierung, an der die Branche selbst mitgearbeitet hat. Neu soll eine Konvention regeln, welche Art Werbung als nicht aggressiv gilt – und entsprechend von dem Verbot ausgenommen ist.
Umstrittene Definitionsmacht
Caritas zeigt sich grundsätzlich befremdet davon, dass die Definition den Kreditfirmen überlassen wird. Es scheine wenig glaubhaft, dass gerade die «Profiteure von diesem System» ihre Werbung bedeutsam einschränken würden, schreibt Caritas, zumal konkret nicht geregelt werde, was unter unzulässige, aggressive Werbung falle.
Gemäss der Konvention wird etwa Werbung für Konsumkredite untersagt, die junge Erwachsene unter 25 Jahren besonders anspricht, sowie Werbung in entsprechenden Freizeiteinrichtungen und Spielsalons.
Weiter dürfen Firmen nicht für «Expresskredite» oder «Sofortkredite» werben, wenn sie vorgaukeln, dass diese ohne Voraussetzungen erhältlich sind. Das Verbot umfasst ferner besonders aggressive Werbemethoden in der Öffentlichkeit.
Wirkung der Selbstregulierung umstritten
Die Regelung sieht weiter vor, dass die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) mit der Durchsetzung der Konvention betraut wird. Die SLK kann bei einem Verstoss Konventionalstrafen bis zu 100’000 Franken festlegen. Zudem soll der Bundesrat die Konvention als allgemeinverbindlich erklären.
Dieses System entspreche «erprobter schweizerischer Tradition», schreibt der Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) – wie es etwa bei der Tabak- und der Alkoholwerbung praktiziert werde.
Der Vergleich mit der Tabakwerbung hinke, argumentiert Caritas: Solche Vereinbarungen seien gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Gesundheit weitgehend wirkungslos. In den Augen des Westschweizer Konsumentenschutzes FRC schützen nur klare gesetzliche Regelungen Konsumenten ausreichend vor Überschuldung. Die Kreditbranche erachtet ihrerseits die Selbstregulierung als ausreichend.
Meldepflicht wird abgelehnt
Mit dem Gesetz wird ferner die Prüfung der Kreditfähigkeit verschärft. In Zukunft sollen Konsumenten, die absichtlich falsche Angaben zu ihrer Kreditfähigkeit machen, an die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) gemeldet werden.
Dagegen sträuben sich Kreditinstitute wie auch Konsumentenorganisationen. Damit dränge man solche Institute in die Rolle eines Polizisten und Richters, lautet die einhellige Meinung. Die Bankiervereinigung (SwissBanking) macht dazu geltend, dass eine solche Meldepflicht Probleme mit dem Datenschutz schaffen könnte.
Die Meldepflicht sei unverhältnismässig, kritisiert SwissBanking. Es liege zudem nicht in der Kompetenz der Bank, zu entscheiden, ob Kreditnehmer absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hätten.
Das Gesetz angestossen hat die Waadtländer SP-Nationalrätin Josiane Aubert mit einer parlamentarischen Initiative. Der vorliegende Vorentwurf wurde in der WAK ausgearbeitet und geht nun in den Nationalrat. Die Vernehmlassung endet am Montag.